Reisepass Österreich – Reisepass beantragen / verlängern

Reisepass Österreich

Im Jahr 2017 verlieren mehr als 1,1 Millionen Reisepässe in Österreich ihre Gültigkeit. Dies ist ein überdurchschnittlich hoher Wert, sodass die Neuausstellung des Reisepasses in diesem Jahr für viele Österreicherinnen und Österreicher ein aktuelles und wichtiges Thema ist. Dies hat nicht nur zur Folge, dass sich auf den Ämtern durchaus längere Schlangen bilden können, sondern dass auch viele Fragen rund um das Thema Reisepass auftreten. Diese möchten wir Ihnen gerne möglichst allumfänglich beantworten.

Wofür ist ein Reisepass erforderlich?

Der Reisepass dient als Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit. Bei jedem Grenzübertritt, egal ob für längere Zeit oder eine kurze Fahrt ins Ausland, wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten. Denn obwohl es nach der Schengen-Erweiterung keine Grenzkontrollen mehr innerhalb der teilnehmenden Staaten gibt, müssen Sie auch im Schengen-Raum ein Reisedokument mit sich führen. Dieses erforderliche Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis.

Bei Ländern außerhalb der EU mag ein Personalausweis nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes nicht zulässig sein. Dann ist in jedem Fall ein gültiger Reisepass erforderlich. Der Reisepass muss, wenn er für den Grenzübertritt verwendet wird, immer auf den aktuellen Namen ausgestellt sein, was z. B. bei einer Hochzeitreise zu beachten ist. Ein Führerschein ist genauso wenig wie der Identitätsausweis ein Reisedokument, erfüllt diese Anforderungen also nicht. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.

Sicherheitspass mit Fingerabdruck

Auf Grund einer EU-Verordnung waren Österreich und andere europäische Nationen dazu verpflichtet, Reisepässe mit Fingerabdruck einzuführen. Dies ist hierzulande seit dem 30. März 2009 umgesetzt. Der Sicherheitspass mit Fingerabdruck ist, wie auch der bisherige Sicherheitspass, ein Reisedokument mit höchstem Sicherheitsstandard. Hierfür werden im Zuge der Passbeantragung die Fingerabdrücke von (mindestens) zwei Fingern, in der Regel den Zeigefingern, mit einem elektronischen Fingerabdruck-Scanner erfasst und dann auf einem Chip im Sicherheitspass gespeichert.

Durch die Integrierung der Fingerabdrücke in den Pass ist dieser noch eindeutiger seiner Besitzerin bzw. seinem Besitzer zuzuordnen. So ist der Missbrauch eines Reisepasses durch fremde Personen bedeutend erschwert und damit quasi ausgeschlossen.

Wie lange ist ein Reisepass gültig?

Ein gewöhnlicher Reisepass ist 10 Jahre gültig. Auch der Expresspass und der Ein-Tages-Expresspass haben ebenfalls eine Gültigkeit von 10 Jahren. Ein weiterer Reisepass ist maximal 3 Jahre (private Gründe) bzw. höchstens 5 Jahre (berufliche Gründe) gültig, während ein Notpass nur für die Dauer einer Reise ausgestellt und maximal ein Jahr gültig ist.

Es ist nach Ablauf nicht möglich, einen Reisepass zu verlängern. Dieser muss anschließend neu beantragt werden. Einige Länder akzeptieren auch bis zu 5 Jahre abgelaufene Reisepässe. Dies ist aber nicht überall der Fall, sodass unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses zu empfehlen ist. Sie sollten sich also zwingend bei der Planung einer Reise mit den jeweiligen Einreisevorschriften des Gastlandes vertraut machen. Dies betrifft vor allem die Zulässigkeit der Einreise mit dem Personalausweis und die geforderte Restgültigkeit des Dokuments bei der Ein- und der Ausreise. Vor allem bei Kindern sind aktuelle und gültige Dokumente wichtig, da sich deren Aussehen stark ändern kann. Eine Identitätsfeststellung ist dann im Zweifelsfall an der Grenze nicht möglich, wodurch die Einreise verhindert werden kann.

Reisen mit abgelaufenen Reisepass

Sollten Sie kurz vor der Abreise ins Ausland oder auch erst bei der Einreise im Ausland feststellen, dass Ihr Reisepass abgelaufen ist, muss dies nicht immer das Ende der Reise bedeuten. Handelt es sich um ein Land der EU (z. B. die beliebten Reiseländer Italien, Spanien, Deutschland und Kroatien), ist auch ein Personalausweis als Reisedokument zulässig. Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein, um als Ersatz für einen Reisepass akzeptiert zu werden.

Reisen Sie in ein Land außerhalb der EU, ist in der Regel ein gültiger Reisepass Pflicht. Ist dieser abgelaufen, hängt es von den Regelungen vor Ort ab, ob eine Einreise erlaubt ist oder nicht. Einige Länder akzeptieren auch einen in einer bestimmten Zeitspanne abgelaufenen Reisepass. Dies ist aber nicht überall der Fall. Da es den Rahmen dieser Seite sprengen würde, dies für alle Länder der Welt einzeln aufzulisten, empfehlen wir einen Blick auf diese öffentliche Webseite. Wählen Sie dort das entsprechende Land aus. Unter „Einreise & Ausreise“ informieren Sie sich über alle wichtigen Themen wie Passgültigkeit, Reisedokumente und mehr. Auch erfahren Sie dort, ob ein cremefarbiger Notpass akzeptiert wird.

Reisepass verlängern

Es ist nicht möglich, einen Reisepass zu verlängern. Sie können Ihren bestehenden Reisepass also nicht verlängern, sondern müssen einen neuen Reisepass beantragen. Wie dies geht, schildern wir unter „Reisepass beantragen“ weiter unten auf dieser Seite.

Reisepass ändern

Haben Sie Ihren Namen z. B. aufgrund einer Hochzeit geändert, müssen Sie auch Ihren Reisepass aktualisieren. Den Reisepass ändern zu lassen ist aber nicht möglich. Daher müssen Sie auch in diesem Fall einen neuen Reisepass beantragen. Weitere Informationen hierzu erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Reisepass beantragen

Im Folgenden wollen wir Ihnen den Vorgang des Antrages auf Ausstellung eines neuen Reisepasses sowie alle wichtigen Fragen rund um dieses Thema erläutern. Eine Neuausstellung eines Reisepasses kann unter anderem aus den folgenden Gründen notwendig sein:

  • Reisepass ist abgelaufen
  • Namensänderung (z. B. nach einer Heirat)
  • Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen eines Gastlandes (z.B. Restgültigkeit)
  • Reisepass gibt die Identität nicht wieder
  • Verlust oder Diebstahl

Wo Sie einen Reisepass erhalten

Sie können einen neuen Reisepass unabhängig von Ihrem Wohnsitz bei den Bezirkshauptmannschaften und den Magistraten beantragen. Zudem ist dies auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde Ihres Wohnsitzes möglich, die den Antrag dann an die zuständige Passbehörde weiterleitet. Auch einen Expresspass sowie den Ein-Tages-Expresspass erhalten Sie bei der Passbehörde, also bei den Bezirkshauptmannschaften und den Magistraten.

Die Beantragung kann nur persönlich durch den Antragssteller erfolgen, da eine Identitätsfeststellung bei der Passbehörde erfolgen muss. Daher ist es nicht möglich, eine andere Person mit einer Vollmacht zu beauftragen, einen Reisepass für Sie zu beantragen.

Leben Sie als Österreicherinnen und Österreicher im Ausland, können Sie ihren Reisepass sowie einen Notpass auch bei den österreichischen Vertretungsbehörden ihres Wohnsitzstaates beantragen.

Was Sie für die Beantragung benötigen

Um einen neuen Reisepass bei der Passbehörde zu beantragen, benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Welche dies sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn Sie einen alten Reisepass besitzen, der nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen ist bzw. auf dessen Lichtbild Sie zweifelsfrei identifizierbar sind, bringen Sie diesen zusammen mit einem aktuellen Passbild (weitere Informationen siehe unten) und gegebenenfalls zusätzlichen Unterlagen (z. B. bei Namensänderung Heiratsurkunde, urkundlicher Nachweis über einen aktademischen Grad etc.) mit.

Haben Sie keinen Reisepass, aber einen gültigen Personalausweis, reicht es aus, diesen zusammen mit einem Passbild und den ggf. erforderlichen zusätzlichen Unterlagen mitzubringen. Haben Sie weder einen Reisepass noch einen Personalausweis, aber einen anderen amtlichen Lichtbildausweis, bringen Sie diesen zusammen mit Ihrer Geburtsurkunde, einem Nachweis der Staatsbürgerschaft sowie dem Passbild und den zusätzlichen Unterlagen mit. Liegt auch dies nicht vor, benötigen Sie eine Identifikationszeugin oder einen Identifikationszeugen sowie die zuvor genannten erforderlichen Unterlagen.

Passbild für Reisepass

Neben dem Fingerabdruck wird für den Reisepass bzw. Sicherheitspass auch ein Passfoto benötigt. Dieses darf nicht älter als 6 Monate sein und muss die Person zweifelsfrei erkennen lassen.

Zudem gibt es an die Form eine Reihe verschiedener Vorgaben. Das Passbild muss 35mm breit und 45mm hoch sein. Der Kopf muss etwa 2/3 des Bildes einnehmen, vor einfarbig hellem Hintergrund aufgenommen sein und der Augenabstand muss mindestens 8 mm betragen. Die Person muss einen neutralen Gesichtsausdruck und unverdeckte Augen aufweisen. Zudem muss das Foto eine möglichst natürliche Wiedergabe der Hauttöne und einen geschlossene Mund aufweisen und in einer Frontalaufnahme dargestellt sein. Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet und in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur aus medizinischen oder religiösen Gründen zulässig. Abweichungen hiervon sind nur gestattet, wenn es Ihnen der Entwicklungsstand oder körperliche Gegebenheiten nicht anders ermöglichen. Das Passfoto muss aus glattem und glänzendem Papier ohne Oberflächenstruktur bestehen und darf keine Beschädigung, Verunreinigung oder unnatürliche Farbe (z. B rote Augen) aufweisen.

Wie lange dauert ein neuer Reisepasses?

Die Dauer bis zur Zustellung Ihres neuen Reisepasses hängt von der jeweiligen Beantragungsart an. Beantragen Sie Ihren Reisepass auf gewöhnlichem Wege, wird Ihnen dieser innerhalb von rund 5 Arbeitstagen nachweislich (RSb) an eine Adresse Ihrer Wahl (z. B. Ihre Wohnung oder Arbeitsstätte) zugestellt. Reicht dies nicht aus, weil Sie kurz vor der Reise ins Ausland feststellen, dass Ihr Reisepass abgelaufen ist, können Sie auch einen Expresspass beantragen. Dieser wird im Produktionsprozess und bei der Zustellung bevorzugt behandelt, sodass Ihnen Ihr neuer Sicherheitspass innerhalb von weniger als 5 Werktagen an eine Adresse nach Wahl zugestellt wird. Ist auch dies noch nicht schnell genug, gibt es noch den Ein-Tages-Expresspass, der Ihnen bereits am nächsten Arbeitstag (von Montag bis Freitag, aber nicht an Feiertagen) per Botendienst an ihre Wunschadresse zugestellt wird. Bitte beachten Sie, dass nur ein Zustellversuch unternommen wird. Sie müssen also sicherstellen, dass während der Zustellzeiten, die Sie in diesem Dokument für Ihr Bundesland einsehen, jemand an der angegebenen Adresse zu erreichen ist.

Zudem können Sie für bestimmte Anlassfälle (z.B. bei einem auf einer Reise gestohlenen Reisepass oder einer wichtigen und unaufschiebbaren Reise) einen Notpass beantragen. Dieser wird sofort bei der Behörde ausgestellt. Allerdings müssen Sie in diesem Fall besondere Einreisebestimmungen in andere Länder beachten und eben einen triftigen Grund vorweisen können. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite unter „Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses: was nun?“.

Was kostet ein Reisepass?

Die Kosten für einen neuen Reisepass hängen von der Art der Beantragung ab. Beantragen Sie Ihren neuen Reisepass ganz regulär mit einer Zustellung innerhalb von 5 Werktagen, kostet dies 75,90 Euro. Benötigen Sie einen Expresspass, kostet Sie dies 100 Euro. Und bei einem Ein-Tages-Expresspass liegen die Gebühren bei 220 Euro. Es handelt sich um eine Pauschalgebühr, sodass keine weiteren Gebühren anfallen und zu entrichten sind.

Übersicht der verschiedenen Reisepässe

Zusätzlicher Reisepass79,50 Euroca. 5 Werktage3 Jahre (private Gründe; 5 Jahre (berufliche Gründe)Passbehörde

Art Kosten Zustelldauer Gültigkeit Ausstellung durch
Reisepass 79,50 Euro ca. 5 Werktage 10 Jahre Passbehörde
Expresspass 100 Euro weniger als 5 Werktage 10 Jahre Passbehörde
Ein-Tages-Expresspass 220 Euro 1 Werktag 10 Jahre Passbehörde
Notfallpass Im Inland: 75,90 Euro; Im Ausland: 76 Euro (außerhalb der Amtsstunden ist ein 50-prozentiger Aufschlag zu bezahlen) sofort eingeschränkte Gültigkeit Passbehörde, österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat)
Kinderpass Bis 2 Jahre: kostenlos; ab 2 Jahre: Reisepass 30 Euro, Expresspass 45 Euro, Ein-Tages-Expresspass 165 Euro; ab 12 Jahre: 75,90 Euro ca. 5 Werktage Bis 2 Jahre: 2 Jahre; ab 2 Jahre: 5 Jahre; ab 12 Jahre: 10 Jahre Passbehörde

Zusätzlicher Reisepass

Unter bestimmten Voraussetzungen und Glaubhaftmachung von persönlichen oder beruflich wichtigen Gründen kann es möglich sein, einen zweiten bzw. weiteren Reisepass zu erhalten. Dieser kann bei Vorliegen eines gültigen Reisepasses beantragt werden. Die maximale Gültigkeitsdauer liegt bei einem zusätzlichen Reisepass bei 3 (private Gründe) bzw. 5 (berufliche Gründe) Jahren. Die Pauschalgebühr für einen weiteren Reisepass beträgt wie die normalen Kosten für den ersten Reisepass 75,90 Euro. Weitere Informationen zur Ausstellung eines weiteren Reisepasses erhalten Sie bei der Passbehörde.

Reisepass für Kinder

Auch Kinder benötigen zum Einreisen ins Ausland einen eigenen Pass oder, wenn es die Einreisebestimmungen des Gastlandes ermöglichen, einen gültigen Personalausweis. Ein Reisepass für Kinder kann ebenfalls unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Bezirkshauptmannschaft und jedem Magistrat sowie einer hierzu ermächtigten Gemeine des Wohnsitzes beantragt werden. Auch bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder sowie Babys ist es erforderlich, dass diese bei der Antragstellung persönlich anwesend sind. Ab 12 Jahre wird der Fingerabdruck mit erfasst. Bei jüngeren Kindern erfolgt nur die Speicherung der personenbezogenen Daten und des Lichtbildes auf dem Chip.

Die Gültigkeit eines Kinderpasses weicht von denen der Reisepässe für Erwachsene ab. Bis zu einem Alter von 2 Jahren ist ein Reisepass nur 2 Jahre gültig. Ab 2 Jahre wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ist das antragsstellende Kind mindestens 12 Jahre alt, wird ein Erwachsenenpass samt Fingerabdruck mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt.

Die Kosten für einen Kinderpass weichen je nach Alter des Kindes von denen für Erwachsene ab. Wird der Reisepass für Minderjährige mit normaler Zustellung beantragt, ist dieser bis einschließlich des zweiten Geburtstages gebührenfrei. Sonst fallen 30 Euro an. Bei einer Expresszustellung belaufen sich die Kosten auf 45 Euro und bei einem Ein-Tages-Expresspass auf 165 Euro. Ab dem zwölften Geburtstag betragen die Kosten wie bei einem Erwachsenenpass bei normaler Zustellung 75,90 Euro.

Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses: was nun?

Sie haben Ihren Reisepass verloren oder dieser wurde Ihnen entwendet? Nun fragen Sie sich, was zu tun ist und welche Schritte Sie einleiten müssen. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen, sondern geben Ihnen die nun zu unternehmenden Schritte an die Hand und sagen Ihnen, wie Sie einen neuen Reisepass oder Notpass erhalten. Zu unterscheiden ist hierbei der Fall eines Diebstahls oder Verlustes im Inland und der im Ausland.

Reisepass Verlust oder Diebstahl im Inland

Zunächst müssen Sie bei einem Diebstahl des Reisepasses eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstatten. Dort erhalten Sie dann eine Bestätigung der Anzeige. Mit dieser und allen weiteren erforderlichen Unterlagen (siehe weiter oben auf dieser Seite) können Sie dann bei der Passbehörde die Neuausstellung eines Reisepasses beantragen. Handelt es sich hingegen nur um einen Verlust, reicht es dies bei der Antragsstellung eines neuen Reisepasses mündlich bekanntzugeben, dass Sie Ihren alten Reisepass verloren haben.

Bemerken Sie das Fehlen Ihres Reisepasses erst kurz vor einer Reise ins Ausland und benötigen Sie somit dringend einen neuen Reisepass, beantragen Sie einen Expresspass, Ein-Tages-Expresspass oder einen Notpass bei der Passbehörde. Der Notpass wird in Notsituationen auch außerhalb der Amtsstunden über den Journaldienst ausgestellt. Der cremeweiße Notpass wird ohne Chip ausgestellt und hat nur eine zeitlich eingeschränkte Gültigkeit.

Reisepass Verlust oder Diebstahl im Ausland

Kommt Ihnen Ihr Reisepass durch Diebstahl oder Verlust im Ausland abhanden, müssen Sie eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei im Ausland erstatten. Aufgrund dieser Anzeige stellt Ihnen eine österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) einen Notpass für Ihre Rückreise aus.

Sind Sie zurück im Inland, muss im Falle eines Diebstahls mit der ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Diebstahlsanzeige bei der österreichischen Polizei in erstattet werden. Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahlsanzeige kann dann wie oben geschildert ein neuer Reisepass beantragt werden. Handelt es sich hingegen um den Verlust des Reisepasses im Ausland, reicht auch hier eine mündliche Bekanntgabe des Verlustes gegenüber der Passbehörde, während Sie Ihren neuen Reisepass beantragen.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Staaten einen Notpass akzeptieren bzw. an weitere Voraussetzungen knüpfen (z. B. USA, Türkei). Weitere Informationen hierzu können Sie auf dieser öffentliche Webseite einsehen, indem Sie dort das entsprechende Land auswählen und sich dann unter „Einreise & Ausreise“ über die Bedingungen und die Akzeptanz des Notpasses informieren. So ist mit einem österreichischen Notpass eine Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver Program“ nicht möglich. Dies ist nur in Verbindung mit einem Visum der US-Vertretungsbehörde möglich. Alternativ ist die Ausstellung eines Ein-Tages-Expresspasses im Inland in Betracht zu ziehen, da die Bearbeitungszeit für ein US-Visum bei mindestens 2 Werktagen liegt und rund 150 Euro kostet.

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