Die EU besteht aus verschiedenen Organen. Zu den wichtigsten gehören:
- Das Europäische Parlament
- Die Europäische Kommission
- Der Rat der Europäischen Union („Ministerrat“)
- Der Europäische Rat
- Der Europäische Gerichtshof
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
- Die Europäische Zentralbank (EZB)
- Der Leitzins
- Der Europäische Rechnungshof
Inhaltsverzeichnis
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgern und Bürgerinnen der EU-Länder gewählt. Die erste direkte Wahl zum Europäischen Parlament fand im Jahr 1979 statt. Das Europäische Parlament umfasst aktuell 751 Mitglieder unter dem Vorsitz von Antonio Tajani. Die letzte Wahl fand im Jahr 2014 statt. Standorte des Europäischen Parlaments sind Straßburg, Brüssel und Luxemburg. Die Aufgaben des Europäischen Parlaments liegen in den Bereichen Gesetzgebung, Aufsicht und Haushalt.
Die Aufgaben des Europäischen Parlaments in der Gesetzgebung
Im Bereich der Gesetzgebung ist das Europäische Parlament zuständig für Entscheidungen über internationale Abkommen und über Erweiterungen. Das Europäische Parlament verabschiedet außerdem in Zusammenarbeit mit dem Rat der EU die Rechtsvorschriften, die aus den Vorschlägen der Europäischen Kommission entstehen. Die dritte Aufgabe des Europäischen Parlament im Bereich der Gesetzgebung ist die Aufforderung der Kommission, Rechtsvorschriften vorzuschlagen sowie die Prüfung des Arbeitsprogramms der Kommission.
Die Aufgaben des Europäischen Parlaments in der Aufsicht
Im Bereich der Aufsicht kommt dem Europäischen Parlament eine wichtige Rolle zu. Es ist zuständig für
- die demokratische Kontrolle aller EU-Organe
- die Wahlbeobachtung
- das Einsetzen von Untersuchungsausschüssen
- die Bearbeitung von Petitionen der EU Bürger
- die Befragung der Europäischen Kommission und des Europäischen Rats
- die Genehmigung der Ausgaben aus dem Haushalt der EU
- die Wahl des Präsidenten/der Präsidentin der EU Kommission
Das Europäische Parlament muss außerdem der Kommission als Kollegium zustimmen und es hat die Befugnis, Misstrauensanträge zu stellen, in deren Folge es zum Rücktritt der gesamten Kommission kommen könnte - Erörterung der Währungspolitik mit der Europäischen Zentralbank
Die Aufgaben des Europäischen Parlaments im Bereich Haushalt
Das Europäische Parlament ist gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union zuständig für die Aufstellung des Haushaltsplans der EU sowie für die Genehmigung des mehrjährigen Finanzrahmens.
Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament hat höchsten 750 Abgeordnete und einen Präsidenten. Die Gesamtzahl von 751 darf nicht überschritten werden. Die Anzahl der Abgeordneten der einzelnen Länder liegt zwischen sechs und 96 und richtet sich nach der Bevölkerungszahl des Landes. Das Europäische Parlament wird vor den anderen Organen der EU von seinem Präsidenten vertreten, der auch bei der Genehmigung des EU Haushalts das letzte Wort hat.
Das Europäische Parlament ist in 20 Ausschüsse und 2 Unterausschüsse gegliedert, die sich mit unterschiedlichen Bereichen der EU Politik befassen. In diesen Ausschüssen werden Legislativvorschläge geprüft. Einzelne Abgeordnete oder Fraktionen können in diesem Prozess Änderungen vorschlagen oder eine Gesetzesvorlage ganz ablehnen.
In den Plenartagungen des Europäischen Parlaments, die in der Regel an vier Tagen pro Monat stattfinden, werden die Gesetze verabschiedet. Bürger, die möchten, dass sich das europäische Parlament mit einem bestimmten Thema befasst, können dazu eine Petition einreichen. Diese Petitionen können alle Themen behandeln, für die die EU zuständig ist.
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission besteht aus einem Kollegium aus 28 Kommissionsmitgliedern und steht unter dem Vorsitz von Jean-Claude Junker. Jedes EU-Land stellt eines der Kommissionsmitglieder. Gegründet wurde die Europäische Kommission im Jahr 1958 und ihre Hauptaufgabe ist es, Vorschläge für neue Rechtsvorschriften zu erarbeiten. Die Europäische Kommission ist das einzige Organ der EU, das Vorschläge für neue Rechtsvorschriften erarbeiten und dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament zur Prüfung vorlegen kann.
Die Aufgaben der Europäischen Kommission
Der Aufgabenbereich der Europäischen Kommission umfasst neben dem Erarbeiten von Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften auch die Durchsetzung des EU-Rechts und der EU-Strategien sowie die Verwaltung des Haushalts.
- Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Rechtsvorschriften sollen die Interessen der Bürger und Bürgerinnen der EU schützen. Das gilt vor allem für Bereiche, in denen der Schutz der Interessen auf nationaler Ebene nicht in gleichwertigem Maße gewährleistet werden kann
- Die Europäische Kommission erstellt neben den Vorschlägen zu Rechtsvorschlägen auch Jahreshaushaltspläne, die jedoch vor Inkrafttreten von dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen werden müssen
- In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU ist die Europäische Kommission für die Vergabe von Mitteln zuständig
- Die Europäische Kommission überwacht in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rechnungshof, wie die Mittel ausgegeben werden
- Die Europäische Kommission arbeitet ebenfalls mit dem Europäischen Gerichtshof zusammen und wacht darüber, dass das EU-Recht in allen EU-Ländern seine ordnungsgemäße Anwendung findet
- Die europäische Kommission ist zuständig für die Aushandlung internationaler Verträge im Namen der EU
- In internationalen Organisationen spricht die Europäische Kommission im Namen aller EU-Länder. Schwerpunkte sind hier die Bereiche der Handelspolitik und der humanitären Hilfe
Die Zusammensetzung der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission besteht aus 28 Kommissionsmitgliedern, wobei jedes EU Land ein Kommissionsmitglied stellt. Innerhalb der Europäischen Kommission gibt es den Präsidenten der Kommission sowie sieben Vizepräsidenten, von denen einer der erste Vizepräsident und zugleich der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ist. Hinzu kommen 20 Kommissare. Der Präsident überträgt jedem Mitglied der Kommission einen Politikbereich, innerhalb dessen die Mitarbeiter des Kommissionsmitglieds in verschiedenen, als Generaldirektionen bezeichneten Abteilungen tätig sind.
Gewählt werden die Mitglieder der Kommission vom Präsidenten, der dabei auf Vorschläge aus den einzelnen Ländern zurückgreift. Der Präsident selbst wird von den Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat gewählt. Die Wahlen finden alle 5 Jahre statt, zuletzt im Jahr 2014.
Der Rat der Europäischen Union („Ministerrat“)
Im sogenannten Ministerrat, dem Rat der Europäischen Union, kommen die Minister aus den verschiedenen EU Ländern zusammen. Er wurde im Jahr 1958 als Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründet und hat seinen Sitz in Brüssel. Der Rat hat keine festen Mitglieder, sondern tagt je nach Politikbereich in verschiedenen Zusammensetzungen. Je nachdem, welches Thema behandelt wird, treffen die zuständigen Minister aufeinander. So treffen sich beispielsweise bei einer Tagung zum Thema Wirtschaft und Finanzen die Finanzminister der EU-Länder.
Den Vorsitz hat jeweils der zuständige Minister, dessen Land in dem sechsmonatigen Wechsel gerade den Ratsvorsitz innehat. Eine Ausnahme bildet der Rat der Außenminister. Hier hat der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der zugleich auch Vizepräsident der Europäischen Kommission ist, immer den Vorsitz.
Die Aufgaben des Rates der Europäischen Union
Der Ministerrat ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament zuständig für die Verabschiedung von Rechtsvorschriften, die von der Europäischen Kommission eingereicht werden.
Er entwickelt außerdem nach den Richtlinien des Europäischen Rates die Außen- und Sicherheitspolitik der EU und koordiniert die politischen Maßnahmen der EU Länder.Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament ist er für die Genehmigung des EU- Haushaltsplans zuständig und er schließt internationale Übereinkünfte und Abkommen zwischen der EU und anderen Staaten oder Organisationen.
Im Rat der Europäischen Union wird immer öffentlich beraten und abgestimmt. Für Beschlüsse ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, die aus 55 % der Länder besteht (bei derzeit 28 Mitgliedsstaaten also 16 Länder), die zugleich mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU stellen müssen. Damit ein Beschluss verhindert werden kann, sind die Veto-Stimmen von mindestens vier Mitgliedsstaaten erforderlich, die gemeinsam mindesten 35 % der EU Bevölkerung stellen.
Ausnahmen bilden besonders sensible Themen wie beispielsweise Steuern oder außenpolitische Themen. Hier ist ein einstimmiges Ergebnis notwendig.
Administrative Angelegenheiten hingegen erfordern nur eine einfache Mehrheit.
Der Europäische Rat
Der Europäische Rat, nicht zu verwechseln mit dem Rat der Europäischen Union, ist die höchste Ebene in der Zusammenarbeit der Länder der Europäischen Union. Er besteht aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, dem Präsidenten der Europäischen Kommission sowie dem Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und steht aktuell unter dem Vorsitz von Donald Tusk. Als Präsident des europäischen Rates repräsentiert er die Europäische Union nach außen.
Der Präsident wird vom Europäischen Rat selbst gewählt, die Länge der Amtszeit beträgt 2,5 Jahre und ist einmalig verlängerbar. Gegründet wurde der Europäische Rat 1974 als informelles Forum, seit 1992 hat er seinen offiziellen Status und seit 2009 ist er offizielles Organ der Europäischen Union. Der Europäische Rat hat seinen Sitz in Brüssel.
Die Aufgaben des Europäischen Rats
Aufgabe des Europäischen Rates ist es, die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union festzulegen und über die allgemeine Ausrichtung der EU-Politik zu entscheiden. Dabei ist der Europäische Rat jedoch nicht befugt, Rechtsvorschriften zu erlassen.
Der Europäische Rat befasst sich mit besonders wichtigen und komplexen Themen, die auf niedrigerer Ebene nicht geklärt werden können und er ist zuständig für die Ernennung von Kandidaten für wichtige Positionen beispielsweise in der EU Kommission oder in der Europäischen Zentralbank. Der Europäische Rat tritt in der Regel vierteljährlich zu einer Tagung zusammen. In wichtigen und dringlichen Angelegenheiten kann der Präsident des Europäischen Rates jedoch auch zusätzliche Tagungen einberufen.
Die Entscheidungen im Europäischen Rat werden in der Regel im Konsens getroffen, bei manchen Entscheidungen ist es jedoch auch notwendig, dass die Mitglieder zu einer einstimmigen Entscheidung oder einer Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit kommen. Stimmberechtigt sind nur die Staats- und Regierungschefs.
Der Europäische Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg wurde im Jahr 1952 gegründet. Er besteht aus dem Gerichtshof und dem Gericht, die zwei verschiedene Aufgabenbereiche übernehmen.
- Der Gerichtshof ist zuständig für Vorabentscheidungen, Nichtigkeitsklagen, Untätigkeitsklagen und Berufungen. Er besteht aus je einem Richter aus jedem EU-Land sowie 11 Generalanwälten.
- Das Gericht besteht aus mindestens einem Richter pro EU-Land. Derzeit (Juni 2017) sind 45 Richter im Amt, die Zahl soll im Jahr 219 auf 56 Richter erhöht werden, so dass jedes EU Land zwei Richter stellt. Das Gericht ist vor allem zuständig für Nichtigkeitsklagen von Unternehmen oder Einzelpersonen
Alle Richter und Generalanwälte werden für eine Dauer von sechs Jahren ernannt. Die Ernennung erfolgt durch die jeweiligen nationalen Regierungen und kann wiederholt werden. Sowohl die Richter des Gerichtshofs als auch die Richter des Gerichts wählen aus ihren Mitgliedern einen Präsidenten dessen Amtszeit drei Jahre beträgt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Aufgaben des Europäischen Gerichtshofs
Der Europäische Gerichtshof soll vor allem sicherstellen, dass das EU-Recht in allen Mitgliedsstaaten einheitlich angewendet wird und dass alle EU-Länder und -Institutionen sich an das Europäische Recht halten.
Vorabentscheidungen (Auslegung des EU-Rechts)
Wichtig sind in diesem Zusammenhang vor allem die sogenannten Vorabentscheidungen. Haben nationale Gerichte Zweifel an der Auslegung einer Rechtsvorschrift, können sie sich an den Europäischen Gerichtshof wenden. Der Europäische Gerichtshof wird daraufhin ein Urteil fällen, das eine für alle EU Länder bindende Auslegung der Rechtsvorschrift enthält. Auf diese Weise können nationale Gerichte auch die Gültigkeit einer EU-Rechtsvorschrift prüfen lassen. So wir durch die Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs gewährleistet, dass das Europäische Recht in allen Ländern gleich ausgelegt und angewendet wird.
Durchsetzung des EU-Rechts
Wendet ein EU-Land das EU-Recht nicht entsprechend an, kann durch die Europäische Kommission oder ein anderes EU-Land eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht werden. So soll sichergestellt werden, dass das EU-Recht in allen Ländern der EU auch angewendet und durchgesetzt wird.
Nichtigkeitsklagen
Der Rat der EU, die Europäische Kommission oder das Europäische Parlament können am Europäischen Gerichtshof Klage einreichen, wenn sie der Ansicht sind, dass ein Rechtsakt der EU gegen die Grundrechte oder die EU-Verträge verstößt. Stellt sich dies als richtig heraus, wird der entsprechende Rechtsakt annulliert.
Eine solche Nichtigkeitsklage kann auch von Einzelpersonen angestrengt werden, wenn sie von einem EU-Rechtsakt persönlich betroffen sind und der Ansicht sind, dass dieser Rechtsakt gegen ihre Grundrechte oder gegen geltendes EU-Recht verstößt.
Untätigkeitsklagen
Versäumen das Europäische Parlament, der Europäische Rat oder die Europäische Kommission es, Entscheidungen zu treffen, zu denen sie verpflichtet sind, können sowohl Einzelpersonen oder Unternehmen als auch andere EU-Institutionen am Europäischen Gerichtshof eine Klage einreichen.
Strafmaßnahmen
Werden die Interessen von Unternehmen oder Privatpersonen durch Handlungen oder Unterlassungen der EU oder ihrer Mitarbeiter geschädigt, können die Geschädigte sich an den Europäischen Gerichtshof wenden.
Die Arbeitsweise des Europäischen Gerichtshofs
Rechtsangelegenheiten werden am Europäischen Gerichtshof in zwei Phasen bearbeitet. An erster Stelle steht ein schriftliches Verfahren. In diesem wird entschieden, ob es zu einer mündlichen Verhandlung, der zweiten Phase, kommt.
Jeder Fall wird dazu einem Richter, der auch als Berichterstatter bezeichnet wird, zugewiesen sowie einem Generalanwalt.
Schriftliches Verfahren
Im schriftlichen Verfahren legen die Parteien dem Gericht eine schriftliche Erklärung vor. Der zuständige Richter fasst dies in einem Bericht zusammen, der in der Generalversammlung des Gerichts vorgetragen und erörtert wird. Daher stammt auch die Bezeichnung Berichterstatter für den zugewiesenen Richter.
In der Generalversammlung wird entschieden, wie viele Richter mit dem Fall betraut werden. Je nach Komplexität können es drei, fünf oder 15 Richter sein. In der Regel werden die Fälle von fünf Richtern bearbeitet. Es wird ebenfalls entschieden, ob eine mündliche Verhandlung in Form einer öffentlichen Anhörung stattfinden muss und ob eine Stellungnahme des zuständigen Generalanwalts notwendig ist.
Mündliche Verhandlung
In der mündlichen Verhandlung haben die Anwälte beider Parteien die Möglichkeit, ihre Anliegen vor den Richtern und dem Generalanwalt vorzutragen. Wurde im schriftlichen Verfahren eine Stellungnahme des Generalanwalts für erforderlich befunden, so wird diese noch vor der mündlichen Vorhandlung vorgelegt. Haben die Parteien ihr Anliegen vorgetragen, zu dem sie von den Richtern und dem Generalanwalt auch befragt werden können, beraten die Richter und erlassen ein Urteil.
Finden die Verfahren am Gericht statt am Gerichtshof statt, ist das Vorgehen ähnlich. Dort werden jedoch in der Regel nur drei Richter mit einer Rechtssache befasst und es tritt kein Generalanwalt in Erscheinung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Im Jahr 1950 wurde die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet.
Sie enthält verschiedene Grundrechte und Menschenrechte, zu deren Wahrung sich die Länder der Europäischen Union und die Mitgliedsstaaten des Europarats (derzeit 47 Staaten) verpflichten.
In ihr sind unter anderem folgende Punkte festgeschrieben:
- das Recht auf Leben
- das Verbot der Folter
- das Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit
- das Recht auf Freiheit und Sicherheit
- das Recht auf ein faires Verfahren
- das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
- die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- die Freiheit der Meinungsäußerung
- die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
- das Recht auf Eheschließung
- das Recht auf wirksame Beschwerde
- das Diskriminierungsverbot
Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten trat am 3. September 1953 in Kraft. Im Jahr 1959 wurde der Europäische Gerichtshof für Menschrechte (EGMR) gegründet, der vor allem nach einer Reform im Jahr 1998 viel Einfluss gewann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seinen Sitz in Straßburg und seine Aufgabe ist es, die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu gewährleisten. Bürger der Mitgliedsstaaten können sich, wenn die nationalen Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind, direkt an den Europäischen Gerichthof für Menschenrechte wenden.
Alle Urteile, die von dem EGMR gefällt werden, sind für die Mitgliedsstaaten des Europarats bindend. Dadurch ist der EGMR ein wichtiges Instrument, um die Demokratie, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa, auch über die Grenzen der EU hinaus zu stärken und festigen. Der EGMR vertritt derzeit die Menschenrechte von 800 Millionen Menschen, die in den 47 Staaten des Europarats leben.
Die Europäische Zentralbank (EZB)
Die Europäische Zentralbank unter Vorsitz von Mario Draghi wurde im Jahr 1998 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
Ihre Hauptaufgabe ist es, die Wirtschafts- und Währungspolitik der EU umzusetzen, die gemeinsame Währung EURO zu verwalten und Preisstabilität zu gewährleisten, um das Wirtschaftswachstum und den Arbeitsmarkt in der EU zu unterstützen.
Die Europäische Zentralbank wird auf internationaler Ebene vom Präsidenten der Europäischen Zentralbank repräsentiert und verfügt über drei Entscheidungsgremien.
- Das Direktorium
Das Direktorium der EZB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern, die vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt werden. Aufgabe des Direktoriums ist es, die Tagesgeschäfte der EZB zu überwachen - Der EZB Rat
Der EZB Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Europäischen Zentralbank. Er besteht aus dem Direktorium und den Präsidenten der Landeszentralbanken des Euro-Währungsgebiets.
Der EZB Rat legt die Währungspolitik für den Euro-Raum fest und bestimmt den Leitzins - Der Erweiterte Rat
Dem erweiterten Rat, der aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der Landeszentralbanken aller EU-Mitgliedsländer besteht, kommt vor allem eine beratende Funktion zu. Er ist unter anderem an den Vorbereitungen zum Beitritt neuer Länder in den Euro Raum beteiligt
Der Leitzins
Eine Aufgabe der Europäischen Zentralbank ist es, für Preisstabilität zu sorgen. Dazu gehört es auch, die Inflation zu kontrollieren und zu verhindern, dass es innerhalb der EU und in den Ländern der Euro-Zone zu stärkeren Preisschwankungen kommt. Durch Festlegung des Leitzins kann die EZB auf Preise und Konjunkturschwankungen Einfluss nehmen und das allgemeine Zinsniveau beeinflussen. Zu diesem Zweck legt die EZB drei Leitzinsen fest:
- den Hauptrefinanzierungssatz
- den Spitzenfinanzierungssatz
- den Einlagezinssatz
Der Hauptrefinanzierungssatz
Der Hauptrefinanzierungssatz ist der eigentliche Leitzins. Um genügend Mittel zur Kreditvergabe zur Verfügung zu haben, müssen sich die Banken refinanzieren, das heißt, sich bei der EZB mit Geld versorgen. Um dieses Geld zu bekommen, müssen die Banken Sicherheiten in notenbankfähigen Wertpapieren hinterlegen. In einer einmal wöchentlich stattfindenden Auktion können sich die Banken bei der EZB mit Mitteln versorgen, müssen dazu jedoch mindestens den von der EZB festgelegten Zinssatz bieten. Die Bank mit dem höchsten Gebot bekommt den Zuschlag. Durch den von der EZB festgelegten Leitzins wird bestimmt, zu welchen Konditionen die Banken sich refinanzieren und dadurch nimmt die EZB über den Leitzins indirekt Einfluss auf den Kapitalmarkt. Bei niedrigem Leitzins können sich die Banken günstiger refinanzieren, sie geben die Konditionen an die Kunden weiter und mehr Menschen nehmen Kredite auf. Bei hohem Leitzins steigen die Zinskredite und weniger Menschen nehmen Kredite auf.
Der Spitzenfinanzierungssatz
Der Spitzenfinanzierungssatz markiert die Obergrenze des Zinssatzes zu dem sich die Banken bei der EZB Geld leihen können. Er ist vor allem für kurzfristige Übernacht-Kredite relevant, die direkt am Folgetag wieder fällig werden und kurzfristige Liquiditätsengpässe der Banken verhindern sollen.
Der Einlagenzinssatz
Der Einlagenzinssatz ist relevant für Kapitalanlagen bei der EZB. Er bestimmt, zu welchen Konditionen Geschäftsbanken kurzfristig Geld bei der EZB anlegen können. Er stellt zugleich die Untergrenze für den Tagesgeld-Zinssatz dar.
Der Leitzins als Weg aus der finanziellen Krise
Im Zusammenhang mit der weltweiten Finanzkrise und der Schuldenkrise der Eurozone hat die EZB den Leitzins bis auf einen negativen Wert abgesenkt. Das bedeutet, dass die Banken Strafen zahlen müssen, wenn sie ihr Geld bei der EZB anlegen. Die Banken sollen dadurch angeregt werden, verstärkt Kredite an Unternehmen und Privatpersonen auszugeben, um so die Konjunktur anzukurbeln.
Der Europäische Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof hat seinen Sitz in Luxemburg. Er besteht aus einem Mitglied pro EU-Land und steht derzeit unter dem Vorsitz von Klaus-Heiner Lehne. Die Mitglieder werden für eine Amtszeit von sechs Jahren vom Europäischen Rat ernannt. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten für drei Jahre. Beide Amtszeiten können verlängert werden. Der Europäische Rechnungshof wurde im Jahr 1977 gegründet und er fungiert als unabhängige externe Rechnungsprüfstelle der EU. In dieser Funktion vertritt er die Interessen der europäischen Steuerzahler.
Die Aufgaben des Europäischen Rechnungshofs
Die Hauptaufgaben des Europäischen Rechnungshofs bestehen darin,
- Einnahmen und Ausgaben der EU zu überprüfen
- Personen und Organisationen, die EU-Finanzmittel verwalten zu überprüfen
- Prüfberichte für die Europäische Kommission und die nationalen Regierungen zu erstellen
- im Fall vom Korruption, Betrug oder anderen illegalen Tätigkeiten dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) Bericht zu erstatten
- Einen Jahresbericht für das Europäische Parlament und den Rat der EU zu erstellen
- durch Stellungnahmen von Experten für eine bessere Verwaltung von EU-Finanzmitteln zu sorgen
Der Europäische Rechnungshof ist unabhängig von allen Institutionen und entscheidet eigenständig, was er prüft, wie er die Prüfung durchführt und in welcher Form die Ergebnisse vorgelegt werden.
Er arbeitet in Prüfungsgruppen, die als Kammern bezeichnet werden, und er führt drei verschiedene Arten von Rechnungsprüfungen durch:
- Prüfungen zur Rechnungsführung, in denen festgestellt wird, ob die Konten korrekt geführt werden
- Konformitätsprüfungen, in denen festgestellt wird, ob alle finanziellen Transaktionen regelrecht ausgeführt wurden
- Leistungsprüfungen, in denen festgestellt wird, ob die EU-Fonds wirtschaftlich und mit möglichst geringen Finanzmitteln arbeiten