Inhaltsverzeichnis
- 1 Steuerreform beim Thema Dienstwagen – Sachbezug PKW ab 2020
- 2 PKW Sachbezug – Gesetzliche Lage bis 31.03.2020
- 3 Umfangreiche Neuregelungen beim Sachbezug ab 31.03.2020
- 4 Sachbezugstabelle 2020
- 4.1 Sachbezug bei Verbrennungsmotoren
- 4.2 Tatsächlichen Anschaffungskosten ausschlaggebend
- 4.3 Sachbezug für Plug-In Hybride
- 4.4 Sachbezug für E-Autos
- 4.5 Sachbezug für Motorräder
- 4.6 Sachbezug für E-Bikes / E-Motorräder oder E-Quads
- 4.7 Sachbezug 2021 & in der Zukunft
- 4.8 Sachbezug für Garagen- oder Abstellplätze
- 4.9 Pendlerpauschale & Dienstwagen
- 5 Was bedeutet der Sachbezug für den Arbeitnehmer?
- 6 Sachbezug für Poolautos
- 7 Geringe Privatnutzung bzw. seltene Privatnutzung durch den Arbeitnehmer
- 8 Fazit: Sachbezug ab 2020
Steuerreform beim Thema Dienstwagen – Sachbezug PKW ab 2020
Die Privatnutzung von Firmenwagen an sich ist im österreichischen Arbeitsrecht nicht geregelt – bedeutet Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf einen Dienstwagen auch für private Fahrten nutzen zu dürfen. Eine private Nutzung des Dienstwagens hat jedoch sehr wohl arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und sogar sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen, sofern der Arbeitgeber diese dem Arbeitnehmer zugesteht. Nach der letzten großen Änderung im Jahr 2016 gibt es nun ab 2020 erneut einige Änderungen, was den Sachbezug bei Privatnutzung von Firmenfahrzeugen angeht.
PKW Sachbezug – Gesetzliche Lage bis 31.03.2020
Doch zunächst ein Blick auf bisherige Sachbezug-Regelungen, die bis Ende 2015 galten. Dabei war die Privatnutzung des Firmenwagens grundsätzlich als ein Teil des Entgeltes angesehen, also des Lohns oder Gehalts. Diesen sogenannte geldwerten Vorteil müssen Arbeitnehmer und Unternehmen als Sachbezug dem Entgelt zurechnen, was dieses gleichzeitig zu einem Teil der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge macht. Berechnet wurde dabei wie folgt:
- Ein geldwerter Vorteil durch die Privatnutzung wurde grundsätzlich mit 1,5 % der Anschaffungskosten berechnet.
- Es erfolgte dabei eine Berücksichtigung im Rahmen der Lohnverrechnung als monatlicher Sachbezug. Als Höchstgrenze legte der Gesetzesgeber bis Ende 2015 720 Euro pro Monat fest – unabhängig vom CO2-Ausstoß des Firmenwagens.
- Eine Ausnahme galt, wenn der Dienstwagen nachweislich (!) lediglich 500 Kilometer oder weniger im Monat für Privatfahrten benutzt. Dann halbieren sich sowohl die Obergrenze als auch der Wert des Sachbezugs an sich.
- Als Nachweis für die geringe Nutzung war und ist noch immer ausschließlich ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch gültig, das alle Privat- und Dienstfahrten aufzeichnet.
Zwischen 2016 und 2020 wurde der Sachbezug auf Basis der CO2-Emmissionen nach dem NEFZ-Messverfahren berechnet.
Jahr der Erstzulassung | gem. NEFZ |
---|---|
vor 2017 | 130 g/km |
2017 | 127 g/km |
2018 | 124 g/km |
2019 | 121 g/km |
2020: bis 31.3. | 118 g/km |
- Berechnet wird der sogenannte geldwerte Vorteil ab 2016 auf Basis der CO2-Emissionen, wobei die magische Grenze hierfür derzeit bei 121 Gramm im Jahr 2019 bzw. 118g für 220 liegt.
- Oberhalb dieser Grenze gilt ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten, statt wie bisher nur 1,5 %. Wenn kein Emissionswert vorliegt, ist dieser Wert ebenfalls anzusetzen. Auch die Obergrenze der Bemessung für die PKW-Nutzung wurde um 140 Euro auf 960 Euro pro Monat erhöht.
- Wer den PKW weniger als 500 Kilometer im Monat privat nutzt, kann aber noch immer nur den halben Sachbezug als geldwerten Vorteil verbuchen. Dieser liegt jetzt entsprechend bei 1 % der Anschaffungskosten bzw. maximal 480 Euro pro Monat.
- Unterhalb der Grenze gilt nicht etwa eine Vergünstigung, sondern der alte Sachbezug von 1,5 % der Anschaffungskosten, wobei maximal 720 Euro im Monat anzusetzen sind. Entsprechend liegt der halbe Sachbezug weiterhin bei 0,75 % bzw. maximal 360 Euro.
Was bedeutet dies konkret für Inhaber von Dienstwagen? Liegt der Emissionsausstoß bei über 130 Gramm, so ist die Nutzung seit 2016 deutlich teurer. Wenn der Wert zwischen 118 und 130 Gramm liegt, sollte in den kommenden Jahren über eine Neuanschaffung nachgedacht werden. Denn die Obergrenze sinkt bis 2020 kontinuierlich, weshalb Inhaber eines Dienstwagens in Zukunft in die „2-Prozent-Sachbezug-Kategorie“ fallen könnten.
Umfangreiche Neuregelungen beim Sachbezug ab 31.03.2020
Zur Bemessung des Sachbezug müssen Sie neben dem entsprechend gültigen CO2-Messwert auch noch die tatsächlichen Anschaffungskosten kennen.
Sachbezugstabelle 2020
Jahr der Erstzulassung | gem. NEFZ | gem. WLTP bzw. WMTC |
---|---|---|
2019 | 121 g/km | |
2020: bis 31.3. | 118 g/km | |
2020: ab 1.4. | 141 g/km | |
2021 | 138 g/km | |
2022 | 135 g/km | |
2023 | 132 g/km | |
2024 | 129 g/km | |
ab 2025 | 126 g/km |
Sachbezug bei Verbrennungsmotoren
Fahrzeuge, die nach dem 31.März 2020 erstmalig zugelassen werden, unterliegen einem neues Messverfahren – dem sogenannten WLTP / WMTC. Für Fahrzeuge die nach dem 31. März 2020 erstmalig zugelassen werden, liegt der CO2-Grenzwert für den niedrigeren Sachbezugswert (= 1,5%) im Jahr 2020 bei 141 Gramm je Kilometer gemäß dem kombinierten Messergebnis beim neuen WLTP-Messverfahren. Unklar ist, wie sich der Sachbezug für Fahrzeuge berechnet, die nach dem 31.12.2019 jedoch vor dem 31.03.2020 zu berechnen sind, da dieser Fahrzeuge bereits die CO2-Emmissionen nach dem neuen Messverfahren (WLTP) ausweisen, jedoch bis zum 31.03.2020 noch die alten Messerwerte nach NEFZ-Messverfahren ihre Gültigkeit haben. Ausschlaggebend für die Berechnung ist dabei das Jahr der Erstzulassung des Fahrzeug. Die Höchstgrenzen des Sachbezugs – 720 € bei 1,5% Sachbezug bzw. 960 € bei 2% Sachbezug – wurden hingegen nicht adaptiert.
Tatsächlichen Anschaffungskosten ausschlaggebend
Der Sachbezug wird immer auf Basis der tatsächlichen Anschaffungskosten berechnet, doch was sind tatsächliche Anschaffungskosten? Tatsächliche Anschaffungskosten sind alle tatsächlich anfallenden Kosten inkl. Sonderausstattung, Umsatzsteuer und NOVA. Bei Leasingfahrzeugen sind die für die Berechnung der Leasingrate relevanten Anschaffungskosten maßgeblich.
Sachbezug Berechnungsbeispiel 1: Fahrzeug mit begünstigtem Sachbezug
Erstzulassung: 01.04.2020
Fahrzeug: mit 139g/km nach WLTP
Anschaffungswert: € 40.000,-
Sachbezug: 1,5% = € 600,-
Würde das Fahrzeug nun in der Anschaffung € 90.000 kosten, wäre der Sachbezug dennoch mit € 720,- gedeckelt. Der Grenzwert in der Neuanschaffung des Fahrzeugs liegt hier bei einem tatsächlichen Kaufpreis von € 48.000. Wichtig ist hierbei, dass das Fahrzeug auch im Jahr 2021 und den darauffolgenden Jahren vom begünstigten Sachbezug profitiert, da es im Jahr 2020 erstmalig zugelassen wurde. Würde das Fahrzeug erst im Jahr 2021 erstmalig zugelassen werden, würde der Grenzwert nach WLTP überschritten sein für das Fahrzeug entsprechend der normale Sachbezug in der Höhe von 2% anzusetzen sein.
Sachbezug Berechnungsbeispiel 2: Fahrzeug mit normalem Sachbezug
Erstzulassung: 01.04.2020
Fahrzeug: mit 144g/km nach WLTP
Anschaffungswert: € 40.000,-
Sachbezug: 2% = € 800,-
Würde das Fahrzeug nun in der Anschaffung € 90.000 kosten, wäre der Sachbezug dennoch mit € 960,- gedeckelt. Der Grenzwert in der Neuanschaffung des Fahrzeugs liegt hier bei einem tatsächlichen Kaufpreis von € 48.000.
Sachbezug bei Gebrauchtfahrzeugen
Achtung: Gebrauchtwagen sind in der Regel aus Sicht des Sachbezugs für Arbeitnehmer eher weniger interessant, da für die Berechnung immer der tatsächliche Kaufpreis bei Neuanschaffung und auch das tatsächliche Datum der erstmaligen Zulassung für die Berechnung des Sachbezugs herangezogen werden. Die erste Stolperfalle liegt bereits bei der Ermittlung des Kaufpreises bei Neuanschaffung (inkl. Sonderausstattung & Rabatte), denn dieser ist häufig nicht bekannt. Wenn diese nicht entsprechend nachgewiesen werden kann, wird der Listenpreis des Fahrzeugs (exkl. Sonderausstattungen) entsprechend angesetzt. Dazu kommt, dass als Berechnungsbasis für den maximalen CO2 Ausstoß das Jahr der Erstzulassung gilt. Attraktiv hingegen kann der Sachbezug bei einem Gebrauchtwagen durchaus für Gesellschafter sein, die mehr als 25% am Unternehmen halten. Sprechen Sie in einem solchen Fall auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater alle Möglichkeiten durch.
Sachbezug für Plug-In Hybride
Für Plug-In Hybride ist demgegenüber der gewichtete kombinierte WLTP-Wert anzusetzen. Deutschland hat es vorgemacht – Österreich macht es nach.
Sachbezug für E-Autos
Der Sachbezug für Elektroautos ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für wesentlich beteiligte Gesellschaft mit 0% anzusetzen, was einen wirklich großartigen Steuervorteil bietet. Betroffen davon sind nicht nur Elektroautos, sondern auch PKW, die mit Wasserstoff betrieben werden. Der Vorteil an der Regelung: Nicht nur der Arbeitnehmer kann viel Geld sparen, sondern auch der Arbeitgeber. Wenn beispielsweise der BMW i3 (reines Elektroauto) als Firmenauto angeschafft wird, spart sich der Arbeitnehmer jährlich bis zu 3.000 Euro an Steuern – sofern der Grenzsteuersatz bei 50 % liegt. Beim Arbeitgeber fallen dadurch Lohnnebenkosten von rund 600 Euro weg. Somit ergibt sich eine Wn-Win Situation für beide Seiten.
Sachbezug für Motorräder
Bei Motorrädern ist der sogenannte WMTC-Wert anzusetzen. Dieser dient als Pendant zum WLTP-Wert bei Autos. Auch bei Motorräder liegt der Grenzwert für einen begünstigten Sachbezug ab 01.04.2020 bei 141 g/km lt. WMTC.
Sachbezug für E-Bikes / E-Motorräder oder E-Quads
Fahrräder und Krafträder ohne CO2 Emissionen sind vom Sachbezug gänzlich befreit. Darunter fallen nicht nur Elektrofahrräder, sondern auch E-Motorräder oder gänzlich elektrisch betriebene Quads.
Sachbezug 2021 & in der Zukunft
Mit dem Ziel, den CO2 Ausstoß langfristig zu reduzieren werden auch die Grenzwerte pro Kalenderjahr um 3 g / km reduziert werden.
Sachbezug für Garagen- oder Abstellplätze
Was viele nicht wissen: Wenn vom Arbeitgeber ein Garagenplatz oder auch nur ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, in einem Gebiet, dass der Parkraumbewirtschaftung unterliegt, so müssen dafür ebenfalls EUR 14,53 als Sachbezug angesetzt werden.
Pendlerpauschale & Dienstwagen
Häufig taucht in der Praxis auch die Frage nach der Pendlerpauschale in Kombination mit Firmenautos auf. Hier gilt: Wer ein Firmenfahrzeug – egal ob Auto oder Motorrad, Verbrennungsmotor oder Elektroauto – von seinem Arbeitgeber für die Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort zur Verfügung gestellt bekommt, dem steht keine Pendlerpauschale und auch kein Pendlereuro zu.
Was bedeutet der Sachbezug für den Arbeitnehmer?
Sachbezüge sind – wie eingangs bereits erwähnt – Geldwerte Vorteile, die der Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis bezieht. Sachbezüge sind daher – aus Sicht des Arbeitnehmers – in der Lohnverrechnung als Entgeltbestandteile bei der Ermittlung der Beitragsgrundlage der Sozialversicherung als auch bei der der Berechnung der Lohnsteuerbemesserungsgrundlage zu addieren. Das bedeutet, dass sowohl bei der Berechnung der Sozialversicherung als auch bei der Berechnung der Lohnsteuer der Sachbezug zum eigentlichen Brutto-Einkommen addiert wird und Sie auf diesen Betrag auch die entsprechenden Steuern zu entrichten haben. Dies geschieht jedoch in der Regel automatisch durch die Lohnbuchhaltung, bedeutet Sie haben keine zusätzlichen Aufwände damit.
Beispielrechnung Sachbezug für Arbeitnehmer ohne Sachbezug
(Angestellt im Jahr 2019 in Wien – Bruttogehalt € 3.200)
Bruttogehalt: € 44.800,00 / Jahr
Lohnsteuer: € 6.285,98 / Jahr
Sozialversicherung: € 8.053,76 / Jahr
= Nettogehalt: € 30.460,26 / Jahr
Beispielrechnung Sachbezug für Arbeitnehmer mit € 500,- Sachbezug
Bei einem Sachbezug in der Höhe von € 500,- / Monat verändern sich die Abgaben und somit wie folgt:
Bruttogehalt: € 44.800,00 / Jahr
Lohnsteuer: € 8.349,38 / Jahr
Sozialversicherung: € 9.140,96 / Jahr
= Nettogehalt: € 27.309,66 / Jahr
Fazit: Beispielrechnung für den Arbeitnehmer
Sie erhalten in diesem Fall als Arbeitnehmer pro Jahr € 3.150,60 netto weniger, da sich die Abgabenleistung für Sozialversicherung und Lohnsteuer auf Grund des Sachbezugs von € 500 / Monat entsprechend erhöhen – bedeutet: Sie erhalten in unserer Beispielrechnung für rd. € 262,50 Euro netto weniger je Monat beispielsweise ein Dienstfahrzeug inklusive Sprit, Versicherung, Reifen und Reparaturen. Ein Sachbezug von 500 Euro entspricht einem tatsächlichen Anschaffungspreis von rd. 33.000€ für das Fahrzeug inkl. Steuern, Nova und Sonderausstattungen, sofern das Fahrzeug den Anforderungen für den begünstigten Sachbezugswert (=1,5% vom Anschaffungswert) entspricht.
Weiters fallen für den Arbeitgeber noch erhöhte Kosten im Bereich der Dienstgeberbeiträge (DB/DZ) als auch bei der Kommunalsteuer und der Mitarbeitervorsorgekasse an. In diesem Fall betragen die Mehrkosten für den Arbeitgeber rd. € 1.800 / Jahr.
Sachbezug für Poolautos
Einen Einfluss hat die Reform aus dem Jahr 2016 auch auf sogenannte Poolautos, also Fahrzeuge die von mehreren Personen im Unternehmen benutzt werden dürfen. Grundsätzlich erfolgt die Berechnung des geldwerten Vorteils noch immer auf Basis des Durchschnittswerts der Anschaffungskosten aller vom Arbeitnehmer nutzbaren Fahrzeuge. Jetzt müssen allerdings unterschiedliche Prozentsätze für die genaue Kostenaufstellung einbezogen werden, wenn beispielsweise ein Auto mit einem Ausstoß über 141 Gramm und eines unter dem Grenzwert genutzt wird. Im Detail kann diese Berechnung sehr komplex sein, weshalb an dieser Stelle nicht weiter hierauf eingegangen werden soll. Fragen Sie am besten Ihren Steuerberater!
Geringe Privatnutzung bzw. seltene Privatnutzung durch den Arbeitnehmer
Eine geringe Privatnutzung durch den Arbeitnehmer liegt vor, denn weniger als 6.000 Kilometer jährlich mit dem Dienstwagen privat zurückgelegt werden. Dies führt dazu, dass nur noch der halbe Sachbezug angesetzt werden muss. In diesem Fall spricht man konkret von 0,75 bzw. 1,00 % vom Anschaffungswert, abhängig vom entsprechenden CO2-Ausstoß und dem Jahr der Erstzulassung. Auch die Maximalbeträge die bei einer geringen Privatnutzung anzusetzen sind wurden hierbei auf 360 Euro bzw. 480 Euro halbiert.
Eine seltene Privatnutzung durch den Arbeitnehmer liegt dann vor, wenn die gefahrenen Privatkilometer multipliziert mit dem jeweiligen Kilometersatz weniger als 3/4 des 1,5 bzw. 2%-Sachbezugs ausmachen. Das ist lediglich dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug wirklich äußerst selten privat benutzt. In diesem Fall dürfen die tatsächlich gefahrenen Privatkilometer multipliziert mit dem jeweiligen Kilometersatz angesetzt werden.
In der Praxis sind sowohl die geringe Privatnutzung mit dem begünstigten Sachbezug als auch die seltene Privatnutzung mit der kilometergenauen Abrechnung eher weniger verbreitet, da dazu ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch als Nachweis vorzulegen ist. Das kann sich in der Praxis häufig als sehr mühsam und zeitaufwändig herausstellen.
Fazit: Sachbezug ab 2020
Als geldwerter Vorteil mussten 1,5 % der Anschaffungskosten angegeben werden, wobei bei einer nachweislichen Privatnutzung von unter 500 Kilometer lediglich die Hälfte des Sachbezugs angesetzt wurde. Dieser Prozentsatz gilt für Fahrzeuge, die ab 01.04.2020 zugelassen werden und die CO2-Emissionen von weniger als 141 Gramm (nach WLTP) ausstoßen. Bis 2025 verringert sich die Grenze jährlich um 3 Gramm. Sollte der eigene Dienstwagen diese überschreiten, sind 2 % der Anschaffungskosten als geldwerter Vorteil anzusetzen. Besser sieht es hingegen aus, wenn sich der Arbeitgeber zur Anschaffung eines elektrischen Firmenwagens entscheidet. Dann verzichtet der Gesetzgeber vollständig auf den Sachbezug, was hunderte oder gar tausende Euro an Steuern sparen kann.
Weitere Quelle:
Änderung der Sachbezugsverordnung: BGBl II 314/2019 (31.10.2019)
Oberhalb dieser Grenze gilt ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten: Was bedeutet Anschaffungskosten ?
Der NEUKAUF Listenpreis ? In meinem Fall ist es ein Jahreswagen gewesen….gilt hier der Kaufpreis ?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Anschaffungskosten sind die tatsächlichen Anschaffungskosten, also der tatsächliche Kaufpreis des Autos. Im Falle von Leasing sprich man vom Kaufpreis der als Berechnungsbasis für das Leasing herangezogen wird. Bei einem Jahreswagen muss der tatsächliche Anschaffungspreis als Neuwagen (von vor einem Jahr) angesetzt werden. Falls dieser nicht ermittelt werden kann, weil beispielsweise der Händler das Fahrzeug gekauft hat, und den tatsächlichen Kaufpreis nicht mitteilen kann oder will, muss der Listenpreis abzüglich Sonderausstattungen als Bemessungsgrundlage für den Sachbezug angesetzt werden.