Alimente & Unterhalt in Österreich

Wenn während einer Partnerschaft oder Ehe gemeinsame Kinder entstanden sind und es zu einer Trennung kommt, muss in der Regel ein Elternteil Alimente bezahlen. Zumeist handelt es sich hierbei um Geldzahlungen, die dem Wohl des Kindes zugutekommen sollen und auch müssen. In Österreich ist die Höhe der Zahlungen des Elternteils geregelt und wird prozentuell vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet. Zudem spielen bei der Berechnung noch verschiedene Faktoren und Umstände eine sehr wichtige Rolle.

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Was sind eigentlich Alimente?

In Österreich werden Alimente als sogenannte Unterhaltszahlungen bezeichnet. Eltern haben gegenüber ihren Kindern eine Unterhaltsverpflichtung, welche natürlich auch nach einer Trennung oder einer Scheidung aufrecht erhalten bleiben müssen. Die Alimente dienen zur Abdeckung der Kosten für das Wohnen, der Kleidung, der Freizeitgestaltung, dem Essen und dem Trinken.

Geldleistungen an unterhaltspflichtige Kinder

Sobald ein Elternteil mit seinem Kind oder seinen Kindern nicht mehr im selben Haushalt lebt, ist dieser Elternteil gesetzlich für die Bezahlung von Alimenten (Geldunterhalt) verpflichtet. Die jeweilige Höhe der Zahlungen wird entweder vom Gericht selbst festgelegt oder wird aufgrund einer privaten (zwischen den beiden Eltern) Regelung geleistet. Der Geldbetrag darf jedoch in Österreich ausschließlich zur Abdeckung der Bedürfnisse des Kindes oder der Kinder verwendet werden. Die Zahlungen müssen bis zur Volljährigkeit (in Ausnahmefällen auch darüber) erfolgen. Ist die Volljährigkeit des Kindes erreicht, erfolgen die monatlichen Zahlungen direkt an das Kind und nicht mehr an den Vater oder an die Mutter.

Die Höhe der Alimente in Österreich

Was die jeweilige Höhe der Zahlungen angeht, kursieren leider immer wieder sehr wilde Gerücht von verärgerten Elternteilen. Es steht jedoch fest, dass in Österreich die Höhe der jeweiligen Alimente an einen ganz bestimmten Prozentsatz gekoppelt ist und auch diverse andere finanzielle Einflüsse bei der Berechnung berücksichtigt werden oder werden können. Wer einen ersten groben Überblick haben möchte, der sollte die kostenlosen Unterhaltsrechner im Internet nutzen. Werden sich die beiden Elternteile jedoch nicht einig, so wird die Höhe vom Gericht oder Jugendamt ermittelt.

Bei der Berechnung des Unterhalts fließen natürlich die finanziellen Verhältnisse (monatliches Nettoeinkommen) und auch die Berufsausbildung mit ein. Somit kann gesagt werden, dass je höher das monatliche Einkommen ist, je höher fallen auch die Alimente aus. Es ist jedoch in Österreich auch gesetzlich geregelt, dass Unterhaltszahlungen eine gewisse Höhe nicht überschreiten dürfen. In solchen Fällen wird immer wieder von der sogenannten Playboygrenze gesprochen. Diese Obergrenze tritt jedoch nur in den seltensten Fällen in Kraft.

Natürlich gibt es bei der Berechnung auch einige Ausnahmen was die jeweilige Höhe des Unterhalts angeht. Wer etwa einem Beruf weit unter seinen Möglichkeiten ausübt (um weniger Alimente bezahlen zu müssen), bei dem wird ein fiktives Einkommen für die Berechnung zur Hand genommen.

Berechnung der Unterhaltsleistungen

In Österreich sind derzeit folgende Regelungen gültig und Elternteile haben sich auch daran strikt zu halten, da ansonsten die Differenz gerichtlich eingeklagt werden kann und es im schlimmsten Fall sogar zu einer Lohnpfändung kommt.

Berechnungstabelle

Kinder von 0 – 6 Jahren 16% des monatlichen Nettoeinkommens
Kinder von 6 – 10 Jahren 18% des monatlichen Nettoeinkommens
Kinder von 10 – 15 Jahren 20% des monatlichen Nettoeinkommens
Kinder ab 15 Jahren 22% des monatlichen Nettoeinkommens

Sind mehrere unterhaltsberechtigte Personen (Kinder oder auch Ehepartner) vorhanden, für die Zahlungen geleistet werden müssen, so verringert sich der Unterhalsbetrag wie folgt:

für jedes weitere Kind unter 10 Jahren 1 Prozent
für jedes weitere Kind über 10 Jahren 2 Prozent
für die Ehegattin bzw. den Ehegatten je nach  eigenem Einkommen zwischen 0 und 3 Prozent
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Um ein Gefühl für die Höhe des Unterhalts zu bekommen bietet die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt einen Unterhaltsrechner online auf Ihrer Website.

Dauer der Unterhaltsleistungen

In Österreich sind Alimente solange zu bezahlen, bis das Kind die Selbsterhaltungsfähigkeit erreicht hat. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Abschluss einer Schule oder einer Berufsausbildung zumeist hierfür nötig ist. Sollten Unklarheiten bestehen, so sind sehr viele hilfreiche Informationen im Internet zu finden oder bei Streitfällen ist das Jugendamt oder das Gericht sicherlich genau die richtige Anlaufstelle. Generell kann jedoch gesagt werden, dass in Österreich eine gesetzliche Regelung für Alimente bzw. Unterhaltszahlungen besteht.

Eigenes Einkommen der Kinder

Streitigkeiten bzw. Unstimmigkeiten entstehen leider auch immer wieder, sobald das Kind eine Berufsausbildung antritt und somit auch ein monatliches Nettoeinkommen bekommt. Tritt das Kind eine Lehre an und verfügt über ein eigenes Einkommen, reduziert sich in diesem Fall die Höhe der Zahlungen lediglich.

Freiwillige Vereinbarung

In Österreich ist es auch möglich, dass sich die Elternteile über die jeweilige Höhe der monatlichen Zahlungen selbst einigen. Eine Verpflichtung über diese Höhe bzw. Einhaltung der gesetzlichen Zahlungshöhe gibt es nicht. Diese Vereinbarung sollte jedoch schriftlich festgehalten werden.

Fazit

Natürlich ist eine Trennung oder Scheidung ein sehr schwerwiegender Schritt sobald gemeinsame Kinder im Spiel sind. Da es unzumutbar ist für die Kosten des Kindes alleine aufzukommen, wurde in Österreich gesetzlich die Pflicht für die Bezahlung von Alimenten eingeführt. Kommt ein Elternteil diesen Verpflichtungen nicht nach, müssen gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Im schlimmsten Fall droht zudem eine Gehaltspfändung.

Info-Artikel rund um das Thema Alimente und Unterhalt auf finanzer.at

Kindesunterhalt & Alimiente auf help.gv.at

Unterhaltsrechner der Jugendwohlfahrt

Anwaltliche Beratung zum Thema Alimente & Unterhalt

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