Grundsätzlich kann man nicht davon ausgehen, dass juristisch umfangreiche Beratung gänzlich kostenlos ist. Dazu sind die Sachverhalte oft zu komplex um pauschale Antworten geben zu können. Dennoch gibt es erste kostenlose Anlaufstellen in Österreich, die Sie dabei unterstützen können eine juristische Fachmeinung bzw. erste anwaltliche Auskünfte zu einem spezifischen Sachverhalten einzuholen und dies gänzlich kostenlos.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Holen Sie frühzeitig eine oder mehrere juristische Fachmeinung(en) ein
- 2 Kostenlose Erstberatung beim Anwalt
- 3 Wo gibt eine kostenlose anwaltliche Erstberatung?
- 3.1 Rechtsanwaltskammer Burgenland
- 3.2 Kostenlose Rechtsberatung Kärnten – Rechtsanwaltskammer für Kärnten
- 3.3 Kostenlose Erstberatung durch die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich
- 3.4 Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer
- 3.5 Salzburger Rechtsanwaltskammer
- 3.6 Rechtsanwaltskanzleien im Bundesland Salzburg
- 3.7 Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
- 3.8 Tiroler Rechtsanwaltskammer
- 3.9 Vorarlberger Rechtsanwaltskammer
- 3.10 Rechtsanwaltskammer Wien
- 4 Tipp: Wählen Sie den Rechtsanwalt nach seinem Spezialgebiet aus!
- 5 Arbeiterkammer (AK)- Kostenlose Rechtsberatung
- 6 Weitere Informationsquellen zum Thema kostenlose Rechtsberatung
Holen Sie frühzeitig eine oder mehrere juristische Fachmeinung(en) ein
Häufig lässt sich der Mensch durch sein individuelles Rechtsempfinden in juristisch gefährliche Gefilde verleitet, weil einem der gesunde Menschenverstand vielleicht sagt – „da hab ich 100%if Recht“. Gefühlt Recht haben und vor Gericht auch Recht bekommen sind in der Juristerei jedoch zwei unterschiedliche Dinge. Aus diesem Grund sollten Sie so früh wie nur irgendwie möglich eine oder mehrere juristische Meinungen zu Ihrem spezifischen Sachverhalten einholen. Dabei gibt es unterschiedliche Anlaufstellen, die in Österreich zumindest eine kostenlose Erstauskunft anbieten.
Kostenlose Erstberatung beim Anwalt
Die Österreichische Rechtsanwaltskammer stellt im zur der sogenannten „ersten anwaltlichen Auskunft“ einen kostenlosen Service zur Verfügung, wo Sie ein kostenloses Orientierungsgespräch erhalten und Ihnen konkrete Hilfestellungen und auch weitere mögliche Vorgehensweisen zu Ihrem Konkreten Fall erklärt werden. Details auch auf der Webseite der Österreichischen Rechtsanwaltskammer. (https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/servicecorner/erste-anwaltliche-auskunft/) Der Umfang und auch die teilnehmenden Anwälte tun dies freiwillig und sind keineswegs dazu verpflichtet.
Wo gibt eine kostenlose anwaltliche Erstberatung?
Wir haben direkt hier auf Infoup.at die Möglichkeit geschaffen, dass Sie Ihre Frage direkt an einen Anwalt stellen können. Unser Partneranwalt Herr Mag. Johannes Koman LLB.oec. betreibt eine eigene Kanzlei in Salzburg und deckt folgende Spezialgebiete ab:
- Arbeits- & Sozialrecht
- Ehe- & Famiienrecht
- Erbrecht, Übergabeverträge und Schenkungsrecht
- Immobilien- & Vertragsrecht
- Unternehmens- & Gesellschaftsrecht
Rechtsanwaltskammer Burgenland
Eine Liste aller aktuell teilnehmenden Rechtsanwälte, die diesen kostenlosen Service anbieten erhalten Sie direkt von der Rechtsanwaltskammer Burgenland under 02682 / 704 530 oder hier zum Download.
Kostenlose Rechtsberatung Kärnten – Rechtsanwaltskammer für Kärnten
9020 Klagenfurt Magistrat / Rathaus |
jeden Freitag von 14.00 bis 16.00 Uhr |
9500 Villach Rathaus, Eingang 4, 4. Stock, |
jeden Freitag, 14.00 bis 16.00 Uhr |
9560 Feldkirchen Stadtgemeinde, Lesesaal |
jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 15.00 bis 16.30 Uhr |
9100 Völkermarkt Stadtgemeinde |
jeden 1. Mittwoch im Monat von 11.00 bis 13.00 Uhr |
9300 St. Veit/Glan Stadtgemeinde |
jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 14.00 bis 15.30 Uhr |
9800 Spittal/Drau Bezirksgericht |
jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 13.00 bis 15.00 Uhr |
Kostenlose Erstberatung durch die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich
Auf der Webseite der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich finden Sie eine Suchfunktion für die zeitlich als auch örtlich nächsten Anlaufstellen für eine erste kostenlose Rechtsauskunft in Niederösterreich.
Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer
Unentgeltliche Beratungsstelle der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer – nur gegen persönliche Vorsprache
4020 Linz Gruberstraße 21 |
jeden Donnerstag von 13.00 bis 17.00 Uhr Anmeldung Mittwoch ab 9 Uhr telefonisch unter 0732/ 771730 |
4020 Linz Volkshochschule, Coulinstraße 18 |
Termin laut VHS-Programm |
4053 Ansfelden Stadtgemeinde, Sitzungssaal |
jeden 2. Dienstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
4470 Enns Stadtamt, Stadtplatz 11, Sitzungszimmer/1.Stock |
jeden 2. Samstag im Monat (außer Juli & August) von 9.00 bis 11.00 Uhr |
4560 Kirchdorf/Krems Gemeindeamt |
jeden 1. Freitag im Monat von 13.30 bis 15.30 Uhr |
4614 Marchtrenk Gemeindeamt |
jeden 1. Samstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr |
4501 Neuhofen an der Krems Marktgemeindeamt, |
Termine sind nur mehr nach Terminvereinbarung über das Gemeindeamt möglich Tel.: 07227-4255-28 |
4061 Pasching Leondingerstraße 10, Rathaus, EG, Beratungszimmer |
jeweils am 2. Mittwoch eines jeden Monats (mit Ausnahme August) von 17:30 bis 19:00 Uhr |
4643 Pettenbach Marktgemeindeamt, EG, |
jeweils am letzten Freitag im Monat von 16.00 bis 17.00 Uhr |
4910 Ried/I. Stadtamt, Wohnungsabteilung, Roßmarkt 16, Zimmer 8 |
jeden 1. Dienstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr |
4880 St. Georgen im Attergau Gemeindeamt, |
jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 08.30 bis 10.00 Uhr |
4690 Schwanenstadt Stadtamt, |
jeden 1. Freitag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr |
4400 Steyr Rathaus, Stadtplatz 27 |
jeden letzten Donnerstag im Monat von 14.00 bis 17.00 Uhr |
4600 Wels Rathaus, Traungasse 6 |
jeden 2. Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr |
4048 Puchenau Gemeindeamt, EG/Sitzungszimmer |
jeden 1. Dienstag im Monat von 17.15 Uhr bis 19.00 Uhr |
4794 Kopfing Gemeindeamt |
jeden letzten Dienstag im Monat von 16.00 – 17. 30 Uhr |
Salzburger Rechtsanwaltskammer
Unentgeltliche Beratungsstelle der Salzburger Rechtsanwaltskammer nach Voranmeldung – Montags um 08.00 Uhr telefonisch unter 0662/64 00 42
5020 Salzburg Imbergstraße 31c |
jeden Dienstag von 14.00 bis 17.00 Uhr |
Salzburg – Land
In den Bezirken Pinzgau, Pongau und Lungau auf Anfrage in allen Rechtsanwaltskanzleien.
Rechtsanwaltskanzleien im Bundesland Salzburg
Rechtsanwalt Mag. Johannes Koman LLB.oec.
5020 Salzburg Imbergstraße 19 |
office@anwalt-koman.at https://www.anwalt-koman.at Tel.: +43 (0) 662 250 260 |
Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
Unentgeltliche Beratungsstelle der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer
jeden Freitag von 14.00 bis 17.00 Uhr (Liezen und Irdning jeden Dienstag) in den Kanzleien der jeweils diensthabenden Rechtsanwälte. Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel.: 0316/83 02 90 und im Internet: www.rakstmk.at sowie bei allen Bezirksgerichten und Bezirkshauptmannschaften.
Tiroler Rechtsanwaltskammer
6020 Innsbruck Meraner Straße 3/III |
Jeden Dienstag, Nummernvergabe ab 13.30 Uhr Beratungen: 14.00 Uhr – 17.00 Uhr |
Vorarlberger Rechtsanwaltskammer
Die stets aktuelle Liste an Rechtsanwälten, die in Vorarlberg eine kostenlose Erstberatung anbieten finden sie hier. Dabei handelt es sich in der Regel um 15-20 minütiges kostenloses Beratungsgespräch.
Rechtsanwaltskammer Wien
1010 Wien, Ertlgasse 2 / Ecke Rotenturmstraße 13 Die Nummernausgabe für Ratsuchende erfolgt ab 08.00 Uhr im ersten Stock. Mo bis Do 17.00 bis ca. 19.00 Uhr (24.12. – 06.01. geschlossen) |
Mag. Bezirksamt für den 2. Bezirk 1020 Wien, Karmelitergasse 9 am 2. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 3. Bezirk 1030 Wien, Karl-Borromäus-Platz 3 am 1. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 4. Bezirk 1040 Wien, Favoritenstraße 18 am 2. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 5. Bezirk 1050 Wien, Eingang Schönbrunner Straße 54 (Rechte Wienzeile 105) am 1. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 15.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 6. Bezirk 1060 Wien, Amerlingstraße 11 am 2. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 7. Bezirk 1070 Wien, Hermanngasse 24-26 am 1. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Hilfswerk, 1070 Wien, Schottenfeldgasse 29 jeden Freitag im Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr (telefonische Voranmeldung unter der Tel Nr. 01/512 36 61 erforderlich) |
Mag. Bezirksamt für den 8. Bezirk 1080 Wien, Schlesingerplatz 4 am 2. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 9. Bezirk 1090 Wien, Währingerstraße 43 am 1. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 10. Bezirk 1100 Wien, Keplerplatz 5 am 2. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 11. Bezirk 1110 Wien, Enkplatz 2 am 1. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 12. Bezirk 1120 Wien, Schönbrunner Straße 259 (Juli, August – Sommerpause) am 2. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Volkshochschule Hietzing 1130 Wien, Hofwiesengasse 48 (Juli, August – Sommerpause) jeden Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 13. + 14. Bezirk 1130 Wien, Hietzinger Kai 1-3 am 2. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 15. Bezirk 1150 Wien, Gasgasse 8-10 am 1. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 16. Bezirk 1160 Wien, Richard-Wagner-Platz 19 am 2. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 17. Bezirk 1170 Wien, Elterleinplatz 14 am 1. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 18. Bezirk 1180 Wien, Martinstraße 100 am 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.15 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 19. Bezirk 1190 Wien, Gatterburggasse 14 am 1. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 20. Bezirk 1200 Wien, Brigittaplatz 10 am 2. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 21. Bezirk 1210 Wien, Am Spitz 1 jeden Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 22. Bezirk 1229 Wien, Schrödingerplatz 1 am 2. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.30 Uhr |
Mag. Bezirksamt für den 23. Bezirk 1235 Wien-Liesing, Perchtoldsdorfer Straße 2 jeden Donnerstag von 15.00 bis 17.30 Uhr |
Quelle: rakwien.at
Tipp: Wählen Sie den Rechtsanwalt nach seinem Spezialgebiet aus!
Welcher Anwalt ist der Richtige? Diese Frage stellen sich viele, die mit einer rechtlichen Streitigkeit in Berührung kommen. Die Antwort ist relativ einfach und zugleich selbsterklärend – dennoch gibt es viele Menschen, die bei der Wahl des eigenen Anwalts diese Grundregel nicht beachten bzw. persönliche Empfehlung oder Sympathien für wichtiger erachten. Es gibt nur eine Grundregel und die lautet – wählen Sie einen Rechtsanwalt, der seine absolute Expertise in genau jenem thematischen Umfeld besitzt, um die es in Ihrem Fall geht. Auch wenn jeder Anwalt im Zuge seiner Ausbildung alle Themengebiete erlernt hat und grundsätzliche Empfehlungen geben kann bzw. diese nachlesen kann, gibt es in jedem Themengebiet auch echte Experten, die sich ausschließlich einem Thema verschrieben haben. Es macht einen sehr großen Unterschied in der rechtlichen Beratung und Betreuung aber auch in der gerichtlichen Vertretung, ob Ihr Anwalt wirklich firm ist auf den jeweiligen Themengebiet und auch die aktuellen Rechtsprechungen im jeweiligen Umfeld im Schlaf kennt.
Arbeiterkammer (AK)- Kostenlose Rechtsberatung
In rechtlichen Fragen rund um Beruf, Bildung, Arbeit und Recht hat bietet auch die Arbeiterkammer selber umfangreiche Informationsmöglichkeiten und teilweise sogar eine kostenlose Rechtsberatung. Die Arbeiterkammer Oberösterreich ist dabei sehr vorbildlich und bietet für eine schnelle Kurzanalyse sogar ein Online Formular an. Rund um das Thema Arbeitsrecht wurde zudem ein sehr umfangreiches Informationsportal der AKOÖ geschaffen.
Für alle anderen Themen steht Ihnen unser Infoup-Rechtsanwalt Herr Mag. Johannes Koman LLB.oec. jederzeit gerne zur Verfügung.
Weitere Informationsquellen zum Thema kostenlose Rechtsberatung
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/101/Seite.1010120.html
https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/servicecorner/erste-anwaltliche-auskunft/
Sehr geehrte Damen und Herren,
In 2015 habe ich für eine Firma aus Österreich Übersetzungen gemacht.
Im Juli 2015 habe ich dieser Firma die Rechnung gemacht. Bis jetzt bin nicht bezahlt.
Der Vorstand dieser Firma sagt, dass ihm seine Kunden schuldig seien.
Sobald er von Ihnen Geld bekomme, werde er mir bezahlen. Ich wollte Ihnen um Rat bieten,
wie ich das Geld von dieser Firma bekomme. Es handelt sich um ca. 1800 Euro.
mfg
Donev
Vielen Dank für deine Frage. Wir dürfen grundsätzliche keine Rechtsberatung durchführen, dennoch kann ich Ihnen vielleicht den ein oder anderen Hinweis geben.
Gibts es einen rechtsgültigen Vertrag bzw. Auftrag was die Übersetzungsleistung angeht? Wenn ja, würde ich an Ihrer Stelle eine „letzte Mahnung“ aufsetzen und diese per Einschreiben an den Auftraggeber übermitteln, mit einer Zahlungsfrist von beispielsweise 7 Tagen. Wenn der Schuldner die Frist verstreichen lässt, müsste man das sogenannte gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Das können entweder selbst direkt beim zuständigen Gericht oder durch einen Anwalt erledigen lassen. Meine Empfehlung: Sprechen Sie spätestens ab diesem Schritt mit einem Anwalt, denn hier können im schlimmsten Fall, wenn beispielsweise der Schuldner insolvent wäre, auch noch zusätzliche Kosten für Sie entstehen.
Weitere Informationen rund um das Thema Mahnlauf bzw. gerichtliches Mahnverfahren finden Sie auf auf der Website der Arbeiterkammer oder unter forderungseintreibung.at.
Ich möchte gerne wissen wie es sich bei einer einvernehmlichen Scheidung verhält.
Braucht man dafür einen Anwalt?
Und wie sieht es aus wenn man ein gemeinsames Haus hat auf dem aber noch hohe Schulden sind?
Mit freundlichen Grüßen
P. S.
Liebe Petra,
vielen Dank für deine Anfrage. Grundsätzlich kann ich dir nur empfehlen hier wirklich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es häufig auch so, dass sich beide Ehepartner den selben Anwalt nehmen ggf. auch einen Anwalt mit Erfahrung im Bereich Mediation. Diese Variante spart unnötige Kosten und stellt zudem dennoch sicher, dass die Ehe und damit alle verbundenen Rechte und Pflichten auch entsprechend geklärt werden. Wenn Sie sich wirklich in allen Punkten einig sind, sollte auch der finanzielle Aufwand für eine entsprechende Betreuung durch einen Scheidungsanwalt nicht sonderlich hoch sein.
Die Frage nach dem „gemeinsamen Haus mit Schulden“ ist ad hoc so nicht zu beantworten, da dies natürlich davon abhängt wem das Haus gehört, wer den Kreditvertrag abgeschlossen hat, etc. Dies ist jedoch eine Frage, die ein professioneller Rechtsanwalt im Zuge der Erstberatung sicherlich grundsätzlich beantworten wird können.
S.g. Damen und Herrn,
meine Frau und ich werden uns einvernehmlich scheiden lassen.
Sie hat 2 volljährige Kinder und eine minderjährige Tochter.
Ist die „gesetzliche Elternberatung“ hier notwendig ?
Und wenn ja, nur für die Mutter ?
Und muß das vor der Antragstellung ein ?
mfg,
Horst
Grundsätzlich sind die Eltern von minderjährigen Kindern bei einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Durchführung der Scheidung dem Gericht zu bescheinigen, dass sie über die Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten wurden.
Hier ein Link, um die geeignete Beratungsstelle zu finden.
Die Regelung bezieht sich allerdings nur auf gemeinsame, minderjährige Kinder. Wenn, wie offenbar in diesem Fall, das minderjährige Kind nur von einem Elternteil stammt, ist eine Elternberatung (weder für sie noch für ihn) notwendig.
Mag. Johannes Koman LLB.oec.
http://www.anwalt-koman.at
Auf meinem Grundstück besteht ein Wegerecht (fahren und gehen) für ein Reihenhaus und ein weiteres Einfamilienhaus.
Meine garageneinfahrt ist unübersichtlich. Außerdem fährt mein kleiner Sohn mit dem Bobby Car auf dieser Fläche.
Problem:
Die Servitutsnehmer des Einfamilienhauses fahren mit hoher Geschwindigkeit über mein Grundstück. Trotz mehrfacher Aufforderung halten sich die Eigentümer nicht an eine gemäßigte Geschwindigkeit (obwohl diese selber kleine Kinder haben)
Außerdem fahren diverse Besucher der Besitzer des EFH zu und wieder weg…an manchen Tagen bis zu gezählten 20 malen, ebenso viel zu schnell.
welche Handhabe hat man als Eigentümer und Anrainer ?
Kann ich Schwellen zur Geschwindigkeitsbegrenzung einbauen?
Kann man das Recht des Fahrens nur auf die Anrainer/Eigentümer einschränken, sodass Besucher nicht oder nicht in diesem Ausmaß zufahren dürfen!?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Nach ständiger Rechtsprechung sind Dienstbarkeiten äußerst schonend auszuüben. Eine überhöhte Geschwindigkeit kann durchaus eine unzulässige Ausweitung der Dienstbarkeit darstellen.
Gleichzeitig sind Einschränkungen der Dienstbarkeit durch den Eigentümer heikel und bei jedem Einzelfall individuell zu prüfen. Vor einer Umsetzung der (an sich guten) Ideen der Schwellen zur Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. der Einschränkung auf Anrainer/Eigentümer würde ich daher eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt empfehlen, um nicht im schlimmsten Falle eine Unterlassungsklage der Dienstbarkeitsberechtigten zu riskieren.
Ich stehe Ihnen gerne für eine unverbindliche, erste Einschätzung ihres Anliegens nach Bekanntgabe der für mich notwendigen zusätzlichen Informationen zur Verfügung.
Mag. Johannes Koman LLB.oec.
http://www.anwalt-koman.at