Erbrecht Spanien – erben & vererben in Spanien

Gerade im Zusammenhang mit Erbfällen in Spanien ist es dabei besonders wichtig, neben der Klärung des Pflichtteils, der Testierfähigkeit und anderer Fragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht auch steuerliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen (etwa die spanische Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer) um für die österreichischen Erben ein bestmögliches Ergebnis erzielen zu können.

Konkret berät und unterstützt Rechtsanwalt Mag. Koman LLB.oec. österreichisch Erben nach dem Tod eines Verwandten, Ehepartners oder Freundes, der oder die in Spanien gelegenes Vermögen hinterlassen hat. Oft handelt es sich dabei um ein Ferienapartment, eine Finca oder auch Bankguthaben. Zunächst wird dabei eine Abfrage durchgeführt, ob ein Testament in Spanien vorhanden ist. In weiterer Folge wird die gerichtliche Erbenfeststellung und Erbschaftsannahme in Spanien durchgeführt. Dabei sind insbesondere auf die Erklärung der spanischen Erbschaftsteuer und der Erklärung der Wertzuwachssteuer zu achten. Auch die Übertragung bzw. der Kauf von Immobilien wird auf Wunsch durch ein professionelles Team begleitet begleitet.

Bei Erbstreitigkeiten vertritt Mag. Koman LLB.oec. die Interessen der österreichischen Erben und setzt diese vor einem spanischen oder österreichischen Gericht durch. Auch nach Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) im Jahr 2015 ist es oftmals notwendig, vor einem spanischen Gericht österreichisches Erbrecht anzuwenden bzw. vor einem österreichischen Gericht spanisches Erbrecht. Je nachdem vertritt Mag. Koman LLB.oec. selbst als Prozessanwalt oder arbeitet mit einem spanischen Prozessanwalt zusammen.

Bei spanisch-österreichischen Erbfällen ist zunächst zu eruieren, ob österreichisches oder spanisches Erbrecht anzuwenden ist; danach wird die Zuständigkeit eines österreichischen bzw. spanischen Gerichts geklärt. Mag. Koman LLB.oec. verfasst in diesem Zusammenhang auf Anfrage Gutachten zum spanischen Erbrecht für spanische Gerichte und Behörden.

Neben der Durchsetzung der Ansprüche der Erben wird selbstverständlich auch auf eine kostenschonende steuerliche Erledigung geachtet. Dafür übernimmt Mag. Koman LLB.oec. die Vorbereitung der spanischen Erbschaftsteuererklärung und die Wahrnehmung der Interessen gegenüber der spanischen Steuerbehörde (insbesondere die Beschaffung einer Steuernummer und das Beantragen von Anrechnungen bzw. Erstattungen). Auch bei der österreichischen Steuererklärung ist eine Erbschaften in Spanien unter Umständen zu beachten. In diesem Zusammenhang arbeitet Mag. Koman LLB.oec. mit österreichischen Steuerberatern zusammen, um ein optimales Ergebnis für den Mandanten zu gewährleisten.

Werden im Zuge einer spanischen Erbschaft Immobilien übertragen, berät Mag. Koman LLB.oec. in weiterer Folge auch in Zusammenhang mit der gegebenenfalls Notwendigen Legalisierung von Schwarzbauten, Fragen betreffend des Küstenschutzes oder Grenzstreitigkeiten. Sollte durch die Erben ein gewinnbringender Verkauf der Immobilie gewünscht werden, steht ebenfalls ein Netzwerk von Maklern, Vertragserrichtern und Treuhändern vor Ort zur Verfügung.

Einen Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Mag. Koman LLB.oec. stellt die Nachlassplanung dar. Die Errichtung eines geeigneten Testaments unter Berücksichtigung des spanischen und österreichischen Rechts kann Erbstreitigkeiten und Unsicherheiten vermeiden und die teils hohe Erbschaftssteuer in Spanien unter Umständen erheblich reduzieren.

Es kann dabei ein Testament errichtet aber auch ein bestehendes überprüft und gegebenenfalls an die aktuellen rechtlichen Anforderungen angepasst werden. Dabei erfolgt auf Wunsch immer auch eine steuerliche Bewertung zur Vermeidung einer sogenannten Doppelbesteuerung und – wenn nötig – eine umfassende Vermögensnachfolgeplanung (etwa durch Lebensversicherungen, Schenkungen und Übertragungen)

Österreichischer Anwalt mit Spezialisierung auf spanisches Erbrecht

Als Rechtsanwalt für Erbrecht und internationales Erbrecht hat sich Mag. Koman LLB.oec. insbesondere auf spanisch-österreichische Erbfälle spezialisiert, bei denen Vermögen aus Spanien auf österreichische Erben übertragen werden soll. Die optimale Abwicklung oft komplexer Erbschaften in Spanien setzt eine langjährige Erfahrung mit spanisch-österreichischen Erbfällen und eine konsequente Spezialisierung auf diesem Gebiet voraus. Die besondere Qualifikation hat sich Mag. Koman LLB.oec. durch ein Rechtsstudium in Spanien und seine mehrjährige praktische Erfahrung mit grenzüberschreitenden Erbfällen erworben. Die entsprechende Sprachkompetenz in der spanischen Sprache ermöglicht ihm einen direkten Kontakt zu den in Spanien involvierten Behörden, Banken und Gerichten. Auch verfügt Mag. Koman LLB.oec. über ein Netzwerk von spanischen Partnerkanzleien, die, je nach Lage der Verlassenschaft vor Ort (etwa Mallorca, Valencia, Marbella, Teneriffa etc.) für eine rasche Abwicklung sorgen. Rechtsanwalt Mag. Koman LLB.oec. bietet potentiellen Erben sowie in Spanien lebenden Auslandsösterreichern eine kostenlose und unverbindliche erste Einschätzung der jeweiligen rechtlichen Situation. Bei Interesse finden Sie unter dem angegeben Link die entsprechenden Kontaktdaten: https://www.anwalt-koman.at/

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