Flugverspätung Entschädigung: Was steht Ihnen in Österreich zu?

Es ist völlig egal, ob Sie in den Urlaub fliegen, geschäftlich mit dem Flieger unterwegs sind oder eine Flugreise zu Freunden oder Verwandten unternehmen, landet das Flugzeug mit Verspätung, ist der Frust meist groß. Möglicherweise gehören Sie auch zu der großen Gruppe derer, die nicht wissen, dass einem im Rahmen der Fluggastrechte bei einer Verspätung gegebenenfalls eine Entschädigung zusteht. Oder Sie wissen von der Möglichkeit, haben aber keine Ahnung, wie Sie zu Ihrem Recht kommen. Womöglich haben Sie auch schon versucht, sich bei der Fluggesellschaft zu beschweren und eine Entschädigung zu verlangen, aber Ihre Forderung wurde mit der Begründung, dass „außergewöhnliche Umstände“ für die Verzögerung verantwortlich waren, abgeschmettert. Lesen Sie in jedem Fall unbedingt weiter. Denn hier erfahren Sie alles rund um das Thema Flugverspätung Entschädigung.

Flugverspätung Entschädigung Österreich – Überblick

Bevor es richtig losgeht, erhalten Sie an dieser Stelle bereits einen kleinen Überblick über die wichtigsten Fakten in Bezug auf die Entschädigung wegen einer Flugverspätung:

  • Ob Ihnen wegen einer Flugverspätung eine Entschädigung zusteht, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung.
  • Ab einer Verspätung von drei Stunden steht Ihnen unter Umständen eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro zu.
  • Zudem muss die Airline Sie gegebenenfalls ab einer Verspätung von zwei Stunden angemessen verpflegen.
  • Nur wenn außergewöhnliche Umstände zu der Flugverspätung geführt haben, die sich auch durch alle zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen können, muss die Fluggesellschaft nicht zahlen.
  • In Österreich können Sie Ihre Entschädigung bis zu drei Jahre lang geltend machen.
  • Für Privatpersonen ist es oft schwierig die Ansprüche durchzusetzen. Hilfe bieten unter anderem spezielle Anbieter mit entsprechenden Fachkenntnissen, die für Sie die Ansprüche durchsetzen.

Unter welchen Voraussetzungen haben Sie einen Entschädigungsanspruch?

In den folgenden Absätzen erfahren Sie zunächst, wann Ihnen im Falle einer Flugverspätung eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zusteht, bevor es dann im Weiteren darum geht, wie Sie diese durchsetzen können.

Die Grundlage für Ihren Entschädigungsanspruch: EU-Fluggastrechteverordnung

Eine wichtige Grundlage für Ihre Entschädigung, die Ihnen ab einer Verspätung von drei Stunden unter Umständen zusteht, bildet die EU-Fluggastrechteverordnung – Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Denn sie regelt die Rechte der Passagiere im Falle einer Flugverspätung, einer Annullierung eines Fluges oder bei Verweigerung der Mitnahme wegen Überbuchung. Sie stellt einen wichtigen Schutz der Fluggäste dar, denn sie legt fest, welche Rechte die Fluggäste in solchen Fällen haben (z. B. Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, Betreuungsleistungen oder Ersatzbeförderung).

Anwendungsbereiche der EU-Fluggastrechteverordnung

Damit Sie einen Anspruch aus der Fluggastrechteverordnung herleiten können, muss diese in Ihrem Fall allerdings anwendbar sein. Denn sie gilt nicht für alle Flüge weltweit, sondern nur für solche, die unter die Verordnung fallen. Dazu gehören die folgenden Flüge, wobei Sie beachten müssen, dass der Hin- und der Rückflug jeweils separat als eigenständige Flüge beurteilt werden:

  • alle Flüge innerhalb der EU
  • alle Flüge, die aus der EU starten und ein Drittland als Ziel haben
  • alle Flüge, die aus einem Drittland in die EU starten und von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island durchgeführt werden.

Norwegen, Island und die Schweiz haben einen Sonderstatus. Sie gehören zwar nicht zur EU, wodurch die Fluggastrechte auch nicht für Flüge zwischen diesen Ländern und anderen Drittländern gilt, ihre Fluggesellschaften werden aber EU-Fluggesellschaften gleichgestellt.

Beispiele für Flüge, auf die die Fluggastrechte Anwendung finden

Zur Veranschaulichung hier noch ein paar Beispiele für Flugrouten, bei denen Ihnen die Fluggastrechte wegen Verspätung generell zustehen:

  • Startflughafen in Österreich – Zielflughafen in Schweden
  • Startflughafen in Österreich – Zielflughafen in den USA
  • Startflughafen in Australien – Zielflughafen in Österreich, soweit Sie mit einer Fluglinie mit Sitz in der EU unterwegs sind.

Welche Entschädigung steht Ihnen bei einer Verspätung zu?

Grundsätzlich können Sie ab einer Verspätung von drei Stunden eine Entschädigung in Form von Geld bekommen. Die Höhe ist dabei abhängig von der Flugstrecke und nicht von den Kosten für das Ticket:

  • 250 Euro: alle Flugstrecken bis 1.500 Kilometer
  • 400 Euro: alle EU-Flugstrecken über 1.500 Kilometer und alle Flugstrecken mit Ziel- oder Startflughafen außerhalb der EU zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
  • 600 Euro: alle Flugstrecken mit Ziel- oder Startflughafen außerhalb der EU über 3.500 Kilometer.

Unabhängig von dem Anspruch auf Entschädigung muss die Fluggesellschaft Sie ab einer Verspätung von zwei Stunden (bei Flugstrecken bis 1.500 Kilometer, bei weiteren Strecken ist die Zeitspanne entsprechend länger) auch angemessen verpflegen.

Sonderfall Flugverspätung bei einer Pauschalreise

Streng genommen ist die Flugverspätung während einer Pauschalreise gar kein Sonderfall. Denn auch in derartigen Fällen stehen Ihnen die Fluggastrechte wegen Verspätung zu. Wichtig ist in dem Fall, dass Sie sich direkt an die Airline wenden und dieser gegenüber Ihren Anspruch auf die Flugverspätung-Entschädigung geltend machen und nicht gegenüber dem Reiseveranstalter. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie nicht gegebenenfalls auch gegenüber dem Reiseveranstalter einen Anspruch auf Reisepreisminderung nach dem Konsumentenschutzgesetz haben. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber, dass gegebenenfalls erfolgte Zahlungen auf einen weiteren Anspruch angerechnet werden können.

Sonderfall Anschlussflug verpasst

Eine Besonderheit gibt es jedoch, wenn Sie durch eine Flugverspätung unter drei Stunden einen Anschlussflug verpassen und sich dadurch Ihre Ankunft am letzten Ankunftsflughafen um mehr als drei Stunden verzögert. In einem solchen Fall steht Ihnen eine Entschädigung wegen Flugverspätung nur zu, wenn Sie die Flüge gemeinsam bei einer Airline gebucht haben. Ansonsten bekommen Sie die Entschädigung nur, wenn bereits der erste Flug eine Verspätung von über drei Stunden hat.

Wann braucht die Fluggesellschaft nicht zu zahlen?

Es gibt auch Situationen, in denen Ihnen trotz Verspätung kein Geld zusteht. Das ist dann der Fall, wenn außergewöhnliche Umstände, die sich auch durch alle zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen können, der Auslöser waren. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören:

  • extrem schlechtes Wetter
  • Sicherheitsrisiken
  • Vogelschlag
  • politische Instabilität
  • unerwartete Flugsicherheitsmängel
  • Streik von Piloten oder Fluglotsen.

Wichtig ist aber in allen diesen Fällen, dass die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben muss, um die Verspätung zu verhindern. Deshalb akzeptieren Sie eine Ablehnung der Fluggesellschaft, die mit besagten „außergewöhnlichen Umständen“ begründet wird, im besten Falle nicht, ohne die Sach- und Rechtslage überprüfen zu lassen.

Technische Probleme, mit welchen die Fluggesellschaften gerne argumentieren, gehören übrigens nicht zu den außergewöhnlichen Umständen und befreien die Airline somit nicht von ihrer Verpflichtung, eine Entschädigung zu zahlen.

Wie lange nach einer Flugverspätung können Sie eine Entschädigung durchsetzen?

Ihr Flug liegt bereits länger zurück und Sie fragen sich jetzt, ob Sie überhaupt noch eine Chance haben Ansprüche wegen Verspätung gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen? Das kommt darauf an, wie lange der der Flug bereits her ist. Für diese Ansprüche gilt in Österreich eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit kann sich die Fluggesellschaft auf die Einrede der Verjährung berufen, sodass der Anspruch dann nicht mehr durchsetzbar ist.

Flugverspätung Entschädigung durchsetzen: Wie gehen Sie vor?

Nachdem Sie nun erfahren haben, in welchen Fällen Ihnen eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zusteht, wenn es auf Ihrem Flug zu Verspätungen kommt, geht es in den folgenden Absätzen darum, wie Sie Ihren Anspruch auf die Entschädigung durchsetzen können.

Erste Maßnahmen direkt am Flughafen

Die ersten Maßnahmen ergreifen Sie am besten direkt am Flughafen, wenn Sie merken, dass es zu einer Verspätung kommt. Lassen sie sich die Verspätung schriftlich und nach Möglichkeit gleich mit einer Begründung bestätigen. Zudem ist es hilfreich, wenn Sie Kontaktdaten mit anderen betroffenen Fluggästen austauschen, die später als Zeugen benannt werden können. Außerdem sollten Sie Beweise sammeln. Bewahren Sie deshalb alle Tickets, Rechnungen und Co. auf.

Fluggesellschaft in Anspruch nehmen

Da Ihnen die Fluggesellschaften in der Regel nach einer Flugverspätung nicht freiwillig und ohne Aufforderung eine Entschädigung zahlen, müssen Sie diese zunächst schriftlich auffordern. Wichtig ist, dass Sie sich bei der richtigen Airline melden. Denn die Fluggesellschaft, bei der Sie Ihr Ticket gebucht haben, ist nicht immer diejenige, die den Flug am Ende auch durchführt. Verantwortlich ist immer die durchführende Airline. Deshalb müssen Sie die Flugverspätung dann auch bei dieser reklamieren.

Das Verhalten der Fluggesellschaften

Für die Durchsetzung der Entschädigungsansprüche aufgrund einer Flugverspätung benötigen betroffene Fluggäste in der Regel einen langen Atem. Denn viele Fluggesellschaften blocken erst einmal ab, indem Sie den Anspruch entweder ablehnen oder überhaupt nicht reagieren und ein Forderungsschreiben schlicht und einfach ignorieren. Dann gilt es hartnäckig zu bleiben und nötigenfalls auch den Rechtsweg zu bestreiten. Und genau das ist der Punkt, den die Fluggesellschaften sich zu Nutze machen. Denn ein großer Teil der Betroffenen gibt an dieser Stelle auf, sei es aus Unwissenheit oder aus der Scheu vor einem Rechtsstreit. Insbesondere Privatpersonen schöpfen ihre rechtlichen Möglichkeiten oft nicht voll aus.

Durch dieses Abwehrverhalten sparen die Fluggesellschaften im Ergebnis eine Menge Geld, das sie eigentlich an die Betroffenen auszahlen müssten. Hinzu kommt, dass ein Teil der betroffenen Fluggäste gar nichts unternimmt – außer sich über die Verspätung zu ärgern. Denn viele von ihnen wissen gar nicht, dass ihnen aufgrund der EU-Fluggastrechteverordnung Ansprüche zustehen. Wieder andere wissen zwar von der Möglichkeit, sich entschädigen zu lassen, scheuen aber den Aufwand und meinen, dass sie am Ende sowieso keinen Erfolg haben werden, wenn sie sich bei der Fluggesellschaft beschweren.

Wo bekommen Sie Hilfe?

Damit Sie sich nicht selbst mit der Fluggesellschaft herumärgern müssen, haben Sie auch die Möglichkeit, sich fachliche Hilfe zu holen. Sie können dafür einen Rechtsanwalt einschalten, Ihre Forderung an ein Unternehmen verkaufen oder einen speziellen Anbieter beauftragen, der sich um die Durchsetzung Ihrer Flugverspätung-Entschädigung kümmert. Lesen Sie nun abschließend, welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Varianten haben.

Beauftragung eines Rechtsanwaltes

Ohne Frage verfügt ein Rechtsanwalt über die nötigen Fachkenntnisse, um zu prüfen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch gegen die Fluggesellschaft besteht, und um diesen gegebenenfalls für Sie durchzusetzen. Allerdings fallen bereits für ein erstes Beratungsgespräch und die Prüfung des Anspruches Gebühren an, auf denen Sie unter Umständen sitzenbleiben, falls der Anwalt zum Ergebnis kommt, dass in Ihrem Fall ausnahmsweise wegen der Flugverspätung kein Anspruch auf eine Entschädigung besteht, weil die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde und die Fluggesellschaft alles ihr Zumutbare unternommen hat, um die Verzögerung zu verhindern. Anders sieht es aus, wenn Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.

Verkauf der Forderung an spezialisierte Unternehmen

Es gibt auch Unternehmen, die Ihnen Ihre Forderung abkaufen, nachdem sie die Erfolgsaussichten geprüft und diese als positiv eingestuft haben. Der große Vorteil bei dieser Variante ist, dass Sie Ihr Geld sofort bekommen und nicht warten müssen bis die Airline zahlt. Die Angelegenheit ist dann für Sie erledigt. Das Unternehmen kann das gezahlte Geld nicht mehr von Ihnen zurückfordern. Das gilt auch dann, wenn die Forderung im Ergebnis nicht durchgesetzt wird. Diesen Service lassen sich die Firmen bezahlen, indem Sie Ihnen einen bestimmten Prozentsatz als Honorar von der Ihnen zustehenden Entschädigung abziehen.

Beauftragung spezieller Anbieter zur Durchsetzung der Entschädigung

Darüber hinaus gibt es spezielle Anbieter, die Sie mit der Durchsetzung Ihrer Entschädigung bei einer Flugverspätung beauftragen können. Diese überprüfen zunächst, ob Ihnen wegen der Flugverspätung eine Entschädigung zusteht. Dieser Service ist in der Regel kostenlos. Ist das Ergebnis der Prüfung positiv, sind die Erfolgsquoten bezüglich der Anspruchsdurchsetzung bei diesen Anbietern sehr hoch. Mit dem nötigen Expertenwissen übernehmen die Anbieter jeglichen Schriftverkehr für Sie und klagen die Entschädigung notfalls auch für Sie ein. Das Kostenrisiko liegt im Regelfall bei den Anbietern und nicht bei Ihnen, denn die meisten verlangen Ihre Provision erst im Erfolgsfall, wenn die Fluglinie zahlt. Und die Provision ist im Normalfall deutlich niedriger, als wenn Sie Ihre Forderung verkaufen.

Die Vorteile einer Beauftragung eines solchen Anbieters, wenn Ihnen wegen einer Flugverspätung eine Entschädigung zusteht, liegen somit klar auf der Hand:

  • hohe Erfolgschancen
  • kein Kostenrisiko
  • weniger Stress und Ärger
  • Provision nur im Erfolgsfall.
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