Arbeitnehmerschutz in Österreich – Mitarbeiter hat Anspruch auf Arbeitsschutz in Unternehmen

Die Rechtsvorschriften zum Thema Arbeitsschutz sollen dafür sorgen, dass Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit keiner gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt sind. In einigen Berufen ist dieses Risiko nicht komplett auszuschließen, jedoch zum Großteil eindämmbar. Vor allem Arbeitgeber werden daher in die Pflicht genommen, ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Sofern die Anforderungen nicht eingehalten werden, kann sich der Arbeitnehmer an den Betriebsrat oder die Behörden wenden.

Was regelt das Arbeitsschutzsgesetz?

Der Gesetzgeber hat bereits vor Jahren ein umfangreiches Arbeitsschutzgesetz entworfen, das grundsätzlich auf den Leitlinien der EG beruht. Jedoch bietet sich jedem Mitgliedsstaat ein gewisser Spielraum, der in Österreich für die Ausarbeitung recht strikter Vorgaben genutzt wird. Dabei besteht das grundlegende Ziel der Regierung darin, präventive Maßnahmen durchzuführen bzw. in die Wege zu leiten. Es soll also gar nicht erst zu Unfällen kommen, weshalb im Gesetz unter anderem folgende Aspekte geregelt sind:

  • Der Einsatz gefährlicher Maschinen und Werkzeuge
  • Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen (entzündliches Material, giftige Chemikalien o.ä.)
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen
  • Arbeitszeit und Arbeitsruhe
  • Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren
  • Einrichtungen zur Gefahrenverhütung
  • Belastung durch Arbeitsvorgänge und externe Faktoren (Lärm o.ä.)

Damit greift das Gesetz nicht nur für Unternehmen, die etwa in der Chemie- oder Bauindustrie tätig sind. Der grundlegende Arbeitnehmerschutz schließt auch ein, dass etwa Kinderarbeit verboten ist und setzt damit viel allgemeiner an. Jedoch finden sich die meisten Vorschriften in der Tat in Bereichen, in denen körperlich, mit Maschinen und / oder gefährlichen Stoffen gearbeitet wird.

Für die aufgelisteten Bereiche ist dabei immer der Arbeitgeber verantwortlich. Dieser muss sicherstellen, dass beispielsweise der „Faktor Mensch“ bei der Bedienung von Maschinen einkalkuliert wird. Wenn etwa mit gefährlichen Chemikalien gearbeitet wird, müssen entsprechende Quarantänemaßnahmen bereits im Vorfeld geplant werden.

Aber: Der Gesetzgeber schreibt ausdrücklich vor, dass Arbeitnehmer an der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen mitwirken müssen. Wer sich fahrlässig oder gar grob fahrlässig verhält, ist im Zweifelsfall selbst an einem Unfall und entsprechende Gesundheitsschäden schuld. Hat der Arbeitgeber beispielsweise umfangreiche Schulungen zur Nutzung einer Maschine abgehalten, der Arbeitnehmer die neuen Vorschriften jedoch ignoriert, so ist der Arbeitgeber nicht der Hauptschuldige bei einem entsprechenden Unfall. Zudem muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf etwaige Missstände hinweisen, damit Gegenmaßnahmen direkt eingeleitet werden können.

Aufbau des Arbeitsschutzes in Unternehmen

Wie genau der Arbeitsschutz in der Praxis aufgebaut wird, ist je nach Betriebsgröße, Branche und der vorhandenen betrieblichen Organisation verschieden. Allerdings existieren einige Fixpunkte, die immer eingehalten werden müssen:

  • Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP)
    Arbeitgeber können nicht immer 24 Stunden lang selbst im Betrieb sein und mögliche Sicherheitslücken direkt an der Quelle erkennen. Daher ist es für Unternehmen ab einer Größe von 10 Mitarbeitern Pflicht, eine Sicherheitsvertrauensperson (SVP) einzustellen bzw. einem Mitarbeiter die entsprechenden Kompetenzen zukommen zu lassen. Die SVP muss eine Arbeitsschutz-Ausbildung von mindestens 24 Unterrichtseinheiten von jeweils 50 Minuten absolviert haben.
  • Information und Unterweisung
    Eines der wichtigsten Mittel zur Vermeidung von Unfällen und Gefahren sind ausführliche Informationen beispielsweise zur Bedienung von Maschinen. Dabei müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter sowohl über die Gefahren für Gesundheit und Sicherheit als auch über Maßnahmen zur Gefahrenverhütung unterweisen. Es ist notwendig, diese Unterweisung nachzuweisen (Schulungen Aufzeichnungen) und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Zudem muss sich der Arbeitgeber vergewissern, ob die Informationen vom Arbeitnehmer auch tatsächlich verstanden wurden.

Ein weiteres Mittel, um die Verbesserung der Arbeitsqualität herzustellen, ist die sogenannte Arbeitsplatzevaluierung. In diesem Rahmen werden bestehende Gefahren und gesundheitliche Belastungen von Arbeitsplätzen ermittelt. Anschließend erfolgt dann eine Bewertung der einzelnen Gefahrenquellen, die wiederum zur Durchführung von Verbesserungs- und Vermeidungsmaßnahmen genutzt wird.

Diese Ergebnisse sind immer schriftlich in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festzuhalten. Eine Aktualisierung und fortlaufende Überprüfung ist von Seiten des Gesetzgebers verpflichtend. Insbesondere nach Unfällen, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder generellen Änderungen des Betriebsablaufs müssen neue Evaluationen durchgeführt werden.

Sicherheitsmaterial bildet den Grundstein für Schutz in der Industrie

Ein wichtiger Punkt beim Arbeitsschutz ist die Sicherheitsausrüstung. Grundsätzlich ist diese vom Arbeitgeber zu stellen, wenn es sich dabei um essentielle Materialien handelt. Dazu gehören etwa Helme bei Bauarbeiten oder spezielle Sicherheitshandschuhe bei Forstarbeiten. Arbeitgeber müssen hierbei aber auch immer die Wirtschaftlichkeit der Anschaffungen im Auge behalten, schließlich dürfen die Kosten für die Sicherheitsausrüstung nicht den Wert der Tätigkeit an sich übersteigen.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich für Arbeitgeber, zumindest wenig beratungsintensive Produkte wie Helme, Handschuhe und Schutzbrillen online zu kaufen. Entsprechende Fachhändler bieten deutlich bessere Konditionen als der stationäre Handel, so dass sich hohe Preisvorteile geben. Bestellt werden kann beispielsweise beim Fachhändler für Arbeitsschutz Engelbert Strauss.

Gesundheitsschutz auch bei Bürotätigkeiten

Die bisherigen Ausführungen betreffen vor allem das produzierende Gewerbe, ergeben sich hierbei doch deutlich größere Gefahrenpotentiale was die körperliche Gesundheit betrifft. Aber: Der Arbeitgeber muss bei allen Tätigkeiten, also auch Bürojobs, für ein gewisses Maß an Gesundheitsschutz sorgen:

  • Gesundheitsüberwachung der Beschäftigten etwa durch psychologische Tests
  • Begrenzung der Arbeitszeit unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen
  • Einräumung von Pausen

Doch auch beim Gesundheitsschutz steht die Industrie wieder klar im Vordergrund der Regelungen. Beispielsweise müssen regelmäßig Messungen bestimmter Schadstoffe durchgeführt und die Arbeitszeit mit eben diesen Stoffen begrenzt werden. Auch die Verwendung von Atemschutz ist zwingend erforderlich, damit Arbeitnehmer keiner Gefährdung ausgesetzt sind.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Vorschriften nicht einhält?

Arbeitgeber haben grundsätzlich kein Interesse daran, ihre Arbeitnehmer einer aktiven Gefahr auszusetzen und den Arbeitnehmerschutz zu vernachlässigen. Dennoch kann es – sei es aus Kostengründungen oder Nachlässigkeit – vorkommen, dass entsprechende Vorschriften nicht eingehalten werden. Dann empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Mitarbeiter sollten die Sicherheitslücken genau aufzeichnen, wenn möglich sogar in schriftlicher Form und mit Fotos dokumentieren.
  2. Fast alle Arbeitgeber können direkt mit den Problemen konfrontiert werden. Hier gilt aber, dass Arbeitnehmer unbedingt höflich bleiben sollten. In einem Großteil der Fälle ist dem Arbeitgeber keine Absicht zu unterstellen und dieser wird sich schnell um das Problem kümmern. Alternativ leiten Arbeitnehmer ihr Anliegen an die Sicherheitsvertrauensperson weiter, die dann wiederum den Kontakt mit dem Arbeitgeber sucht.
  3. Sofern keine Besserung eintritt oder der Arbeitgeber / Vorgesetzte / SVP nicht ansprechbar ist, empfiehlt sich der Gang zum Betriebsrat. Denn dieser vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und hat effektivere Mittel, diese auch durchzusetzen.
  4. Wenn es keinen Betriebsrat gibt oder auch dieser Schritt nicht zum Erfolg führt, kontaktieren Arbeitnehmer am besten die zuständige Arbeiterkammer oder das Sozialministerium.

Sonderfälle: Koordination und Überlassung

Besonders im Baugewerbe kommt es vor, dass verschiedene Unternehmen miteinander kooperieren. In diesem Fall sind Mitarbeiter wiederum durch unterschiedlichste Arbeitsmittel Gefahren ausgesetzt. Denn auch ein (angestellter) Innenarchitekt kann auf dem Bau etwa durch herunterfallende Materialien, mit denen er selbst jedoch nicht aktiv arbeitet, gefährdet werden. In diesem Fall müssen die Arbeitgeber nicht nur rein wirtschaftlich, sondern auch bezüglich der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenarbeiten.

Selbiges gilt in etwas abgeänderter Form für die Überlassung von Arbeitskräften, wie es etwa beim Personal-Leasing vorkommt:

  • Überlasser: Sie haben die Verpflichtung, Eignungs- und Folgeuntersuchungen aufzuzeichnen.
  • Personal-Leaser: Diese müssen dafür sorgen, dass etwa Informationen über besondere Sicherheitsbestimmungen an den Arbeitnehmer übermittelt werden.

Fazit: Umfangreicher Arbeitnehmerschutz in Österreich

Arbeitnehmer sollten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit möglichst umfangreich vor gesundheitlichen Einschränkungen oder Unfällen geschützt werden. Für einen Großteil der Sicherheitsvorkehrungen wie etwa Schulungen, den Kauf von Sicherheitskleidung oder die Schulung von Sicherheitsvertrauenspersonen ist dabei der Arbeitgeber verantwortlich. Mitarbeiter müssen sich jedoch immer an alle Anweisungen halten und den Arbeitgeber im Zweifelsfall über mögliche Sicherheitslücken informieren. Weigert sich dieser, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, sollte der Betriebsrat konsultiert werden-

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