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Arbeitnehmer Kündigungsschreiben
Eine Kündigung ist eine durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber einseitige Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung ist in der Regel keine schöne Sache. Kündigt der Arbeitnehmer, muss sich der Arbeitgeber in der Regel einen neuen Mitarbeiter suchen. Und wird einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gekündigt, muss dieser sich einen neuen Job suchen.
Der Schritt eines Jobwechsels ist oft kein leichter. Eine Kündigung auszusprechen aber ebenfalls nichts. Wenn Sie als Arbeitnehmer den Job wechseln wollen, stehen Sie vor der Frage wie Sie ein Kündigungsschreiben verfassen. Denn ein Kündigungsschreiben ist sinnvoll, da Sie in diesem Fall später das Schreiben als Beweis vorlegen können. Wir sagen Ihnen, wie Sie ein Kündigungsschreiben formulieren, was darin stehen sollte und was es bei einer Kündigung sonst noch zu beachten gibt.
Arbeitsvertrag als Arbeitnehmer kündigen
Es gibt zwar keine geregelte Formvorlage für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses als Arbeitnehmer. Eine Kündigung kann also sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Sollten Sie kündigen, sollten Sie dies aber dennoch auf jeden Fall schriftlich tun. Dann haben Sie später einen Beweis, falls es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber kommen sollte. Überreichen Sie das Kündigungsschreiben im besten Fall persönlich Ihrem Chef bzw. bei der Empfangsdame. Lassen Sie sich den Erhalt schriftlich bestätigen.
Sollten Sie die Kündigung per Post zusenden, verwenden Sie ein Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Beleg über die Zustellung erhalten. Bedenken Sie auf jeden Fall die Dauer des Postweges. Die Kündigungsfrist beginnt nicht mit dem Absenden des Kündigungsschreibens, sondern erst mit dem Eintreffen des Briefes beim Arbeitgeber.
Download: Kündigungsschreiben Vorlage
Es gibt in Österreich keine geregelte Formvorlage zur Formulierung und Erstellung einer Kündigung bzw. eines Kündigungsschreibens. Daher können Sie diese schnell und einfach selbst erstellen. Das Verfassen eines Kündigungsschreibens vereinfacht eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben. Eine beispielhafte Vorlage finden Sie hier bei uns. Mit diesem Kündigungsschreiben können Sie schnell und unkompliziert Ihren Arbeitsvertrag als Arbeitnehmer einseitig kündigen. Ersetzen Sie nur die Daten in den eckigen Klammern durch Ihre Daten.
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name der Chefin bzw. des Chefs],
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom [Beginn des Arbeitsvertrages] fristgerecht zum schnellstmöglichen Termin, dem [Fristende].
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Erhalts dieser Kündigung und des Aufhebungsdatums des Arbeitsvertrags Ihrerseits.
Außerdem bitte ich um Ausstellung eines berufsfördernden Arbeitszeugnisses und bedanke mich für die Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Das Kündigungsschreiben muss auf jeden Fall den Namen beider Parteien, also der Firma bzw. das Arbeitgebers sowie den Namen des Arbeitnehmers, das Datum der Erstellung des Schreibens, das Enddatum des Arbeitsverhältnisses sowie die Unterschrift des Arbeitnehmers beinhalten. Ansonsten ist ein Kündigungsschreiben nicht rechtskräftig, da bereits einfache Formfehler eine Kündigung unwirksam machen.
Das Enddatum des Arbeitsvertrages richtet sich nach Ihrer Kündigungsfrist. Wenn Sie sich diesbezüglich nicht sicher sind, schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag oder den gültigen Kollektivvertrag. Nicht angeben müssen Sie hingegen einen Kündigungsgrund (z.B. Gesundheit, Unzufriedenheit, Kollegen, Bezahlung etc.). Deshalb beinhaltet auch unsere Vorlage für ein Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer keine Angabe des Grundes. Werden diese wenigen Regeln zur Formulierung eines Kündigungsschreibens gemäß unserer Vorlage von Ihnen eingehalten, steht der Kündigung nichts mehr im Wege.
Was Sie bei einer Kündigung beachten sollten
Auf jeden Fall müssen Sie die Kündigungsfrist beachten. Diese beträgt nach der sogenannten Probezeit in Österreich mindestens einen Kalendermonat (§ 622 Abs. 1 BGB). Zudem ist es möglich, die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag auf bis zu sechs Monate zu verlängern. Sind vertraglichen gesonderte Vereinbarungen in Bezug auf die Kündigungsfrist vereinbart, so gelten diese und nicht die gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kündigungsfrist des Arbeitgebers mindestens ebenso lang ist. Generell gilt: Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer darf nicht länger sein als jene für den Arbeitgeber. Ist dies bei Ihnen der Fall, ist eine derartige Vertragsbestimmung unwirksam.
Der Kündigungstermin ist in aller Regel der Monatsletzte eines Monats und damit auch der letzte Tag des bestehenden Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Alternativ oder zusätzlich kann auch der Fünfzehnte eines Monats als Kündigungstermin in einem Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag genannt sein.
Den Grund für die Kündigung sollten Sie wie gesagt nicht in dem Kündigungsschreiben aufführen. Möchte Ihr Chef den Grund für die Kündigung wissen und ist dieser eher im persönlichen Bereich (der Chef, die Kollegen etc.), sollten Sie in den meisten Fällen besser diplomatisch reagieren und besser andere Gründe vorschieben (z.B. berufliche Veränderung). Es ist immer von Vorteil, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch nach der Kündigung noch in die Augen schauen können und keinen Groll gegeneinander hegen.
Arbeitslosengeld nach Kündigung
Für den Fall der Kündigung sollten Sie im Idealfall bereits einen neuen Job in Aussicht oder zumindest gute Chancen darauf haben. Bedenken Sie auf jeden Fall, dass Sie wegen der Eigenkündigung eines bestehenden Jobs eine sogenannte Sperrzeit von der Arbeitsagentur auferlegt bekommen. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. Nur bei dem Vorliegen von wichtigen Gründen (gesundheitliche Gründe, Umzug in eine andere Stadt etc.) für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer verhängt das Arbeitsamt keine Sperrzeit, sodass in diesem Fall das Arbeitslosengeld sofort und ungekürzt an den nun Arbeitslosen gezahlt wird. Hierzu berät Sie gerne die für Ihren Wohnort zuständige Arbeitsagentur. Zudem sollten Sie sich bereits vor beziehungsweise unmittelbar nach der Kündigung bei der Arbeitsagentur informieren, um keine Fristen zu verpassen.