Wahlkarte und Briefwahl in Österreich

Neben der Stimmabgabe in einem der vielen Wahllokale besteht in Österreich auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Voraussetzung für diese Form der Stimmabgabe ist eine Wahlkarte. Wir informieren Sie rund um die Themen Wahlkarte und Briefwahl und teilen Ihnen unter anderem mit, wo Sie eine Wahlkarte bekommen und was Sie bei der Wahl per Brief beachten müssen.

Was ist eine Wahlkarte?

Eine Wahlkarte beinhaltet den Stimmzettel, mit dem Sie per Briefwahl im In- und Ausland an Wahlen in Österreich teilnehmen und so Ihre Stimme abgeben können. Hierfür müssen Sie vor der Wahl Ihre Wahlkarte beantragen. Dies ist in der Regel ca. acht Wochen vor einer stattfindenden Wahl möglich und kann online über das weiter unten verlinkte Antragsformular erfolgen. Sollte es zu einer Verschiebung der Wahl kommen, verlieren die bereits zugestellten Wahlkarten sowie der beiliegende Stimmzettel ihre Gültigkeit. In diesem Fall müssten Sie eine neue Wahlkarte beantragen.

Die Wahlkarte wird Ihnen nach der Beantragung per Post zugestellt und kann in der Regel sofort nach Erhalt der Wahlkarte wieder abgesendet werden. Sie müssen also nicht bis zum Wahltag warten, sondern können eine Briefwahl jederzeit nach Erhalt der Wahlunterlagen durch die Wahlkarte tätigen.

Fristen für Briefwahl und Wahlkarten

Für eine Briefwahl müssen gewisse Fristen eingehalten werden, damit Ihre Stimme gezählt und damit gewertet werden kann. Diese einzuhaltenden Fristen können zwischen Bundespräsidenten- und Nationalratswahlen und Europawahlen sowie Wahlen auf Landes- und Gemeindeebene unterschiedlich ausfallen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Fristen bei Briefwahl mit einer Wahlkarte.

Bei Bundespräsidenten-, Nationalratswahlen und Europawahlen muss Ihre Wahlkarte spätestens am Wahltag bis 17 Uhr bei Ihrer zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein oder bei einer Bezirkswahlbehörde oder während der Öffnungszeiten in einem Wahllokal abgegeben werden. Alternativ ist es auch möglich, die Wahlkarte spätestens am Wahltag in einem geöffneten Wahlkarten-Wahllokal, von denen es mindestens eines pro Gemeinde gibt, zur Stimmabgabe zu verwenden.

Bei Wahlen auf Landes- und Gemeindeebene kann es zu Abweichungen hinsichtlich der Frist für die Beantragung einer Wahlkarte sowie der Vorgehensweise bei der Briefwahl kommen. Informieren Sie sich hierzu bei der zuständigen Landeswahlbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

So läuft die Wahl per Wahlkarte

Im Folgenden erläutern wir Ihnen den Ablauf einer Briefwahl per Wahlkarte in Österreich, damit Sie wissen, wie dies abläuft und worauf Sie achten müssen. Zunächst müssen Sie eine Wahlkarte für die Briefwahl beantragen. Dies müssen Sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Die Beantragung erfolgt entweder schriftlich per Post, Fax, E-Mail sowie über diesen Link online oder alternativ auch persönlich direkt im Gemeindeamt.

Ihre ausgefüllte Wahlkarte müssen Sie dann für die Stimmabgabe auf einem dieser Wege abgeben:

  • als Briefwahl zugeklebt per Post an die zuständige Bezirkswahlbehörde schicken
  • zugeklebt am Wahltag bis 17 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde und weiters auch in einem Wahllokal (während der Öffnungszeiten). Die Abgabe kann auch durch eine andere Person erfolgen

Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, können Sie die Wahlkarte auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder einer im Ausland stationierten Einheit des österreichischen Bundesheeres abgeben Alternativ ist es ebenfalls möglich, die unausgefüllte und offene Wahlkarte am Wahltag zur persönlichen Stimmabgabe in einem Wahllokal abzugeben. Voraussetzung ist, dass dieses Wahlkarten entgegennimmt, was bei mindestens einem Wahllokal pro Gemeinde der Fall ist.

Bei Europawahlen und Bundespräsidentenwahlen können Sie am Wahltag in jedem Wahllokal mit Wahlkarte wählen. In diesem Fall müssen Sie die Wahlkarte unausgefüllt und unverschlossen samt Inhalt ins Wahllokal mitbringen und dort der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter übergeben. Bitte beachten Sie, dass es bei Landtagswahlen, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen abweichende Regelungen geben kann. Informieren Sie sich in diesem Fall rechtzeitig auf den Seiten der jeweiligen Landesregierung.

Ablauf der Briefwahl

Grundsätzlich können Sie in Österreich per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Dies folgt mit wenigen einfachen Schritten ab, die wir folgend erklären. Entnehmen Sie zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert. Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus. Legen Sie den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel anschließend in das gummierte Wahlkuvert, kleben dieses zu und legen es zurück in das Wahlkartenkuvert. Geben Sie anschließend die eidesstattliche Erklärung durch Ihre eigenhändige Unterschrift in der dafür vorgesehenen Rubrik ab, um zu bestätigen, dass Sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.

Kleben Sie final den Wahlkartenkuvert zu und sorgen Sie auf den oben beschriebenen Wegen dafür, dass dieses bis spätestens am Wahltag um 17 Uhr bei der auf der Wahlkarte aufgedruckten zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt. Sie können Ihre Stimmabgabe über die zur Briefwahl verwendete Wahlkarte auch noch am Wahltag bis 17 Uhr bei jeder Bezirkswahlbehörde und auch in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben. Wir empfehlen, die Wahlkarte für die Briefwahl rechtzeitig vor der Wahl zu beantragen. Anschließend können Sie mit dieser umgehend nach Erhalt Ihre Stimme abgeben. Sie müssen nicht auf einen bestimmten Termin warten. Beachten Sie zudem bei der Übermittlung per Post die übliche Verzögerung durch den Postweg. Kosten für das Porto fallen Ihnen weder im In- noch Ausland an, da diese auf jeden Fall vom Bund getragen werden. Somit ist die Briefwahl wie auch die Stimmabgabe im Wahllokal für Sie kostenfrei.

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