Selbstauskunft & Mieterselbstauskunft in Österreich

Selbstauskunft & Mieterselbstauskunft

Wer einen (Miet-)Vertrag oder beispielsweise auch einen Kredit abschließen möchte, benötigt dafür häufig eine sogenannte Selbstauskunft. Es gibt auch noch einige andere Fälle, in denen sie verlangt wird. Die Selbstauskunft wird beim KSV oder Kreditschutzverband von 1870 geführt. Sie gibt Auskünfte über Privatpersonen und Unternehmen über die Bonität. Die Informationen über Privatpersonen gehen nur an Banken oder die jeweiligen Personen selbst, die ihre eigenen Daten angefordert haben. Möchte ein Österreicher einen Kredit oder eine Immobilienfinanzierung in Deutschland aufnehmen, so muss er auch die KSV-Selbstauskunft beantragen und vorlegen.

Eigene Daten sollte man im Griff haben

Es ist durchaus sinnvoll seine eigenen Daten immer wieder mal zu prüfen, ob sie veraltet oder nicht mehr korrekt sind. Einmal pro Jahr kann jeder Österreicher seine Daten kostenfrei beim KSV abfragen. Das geht am einfachsten über das Online-Formular auf der Homepage vom KSV. Nach der gesetzlichen Frist kommt innerhalb von 8 Wochen der KSV-Registerauszug mit der Post nach Hause. Diese Selbstauskunft ist nur für ihn selbst bestimmt und nicht zur Vorlage bei Dritten. Dabei darauf achten, die kostenlose Selbstauskunft auszuwählen. Wer die Selbstauskunft zur Vorlage wählt, muss dafür Gebühren von knapp 30 Euro bezahlen. Wird die Selbstauskunft zur Vorlage selbst abgeholt müssen dafür immer noch 22,00 Euro bezahlt werden. Achtung: Böse Zungen behaupten, dass möglicherweise auch ein regelmäßig Abruf der kostenlosen Selbstauskunft durchaus für die eine oder andere Alarmglocke im KSV-System sorgen könnte.

Die Mieterselbstauskunft wird von Vermietern oder Hausverwaltern verlangt, um sich bestmöglich abzusichern. Die schönen Miet-Wohnungen sind heiß oft begehrt und so versucht natürlich der Vermieter auch einen möglichst zahlungsfähigen Mieter zu finden. Wer sich also bei einem Vermieter oder Makler besonders gut präsentieren möchte, der kann auch gleich direkt zum Besichtigungstermin eine Mieterselbstauskunft unaufgefordert mitbringen und diese Vorlegen. In Deutschland ist dies oft schon üblich – bei uns in Österreich noch eher unbekannt. Die Auskunft bescheinigt Vermieter, dass keine unbezahlten Mietschulden an anderer Stelle vorliegen. Für den Vermieter bedeutet dies eine gewisse Sicherheit.

Weitere Dokumente zur Vorlage beim Vermieter

Meist verlangt der Vermieter neben der Mieterselbstauskunft auch einen Nachweis eines geregelten Einkommens. Potenzielle Mieter müssen sich darauf einstellen, dass Vermieter weitere Dokumente fordern. Dazu gehört fast immer ein offizieller Lichtbildausweis. Auf diese Weise kann der Vermieter feststellen, dass der Mietvertrag Unterzeichnende auch tatsächlich die Person ist, die sie vorgibt zu sein. Manche Vermieter fordern zudem eine Strafregisterbescheinigung.

Der Mieter ist nicht verpflichtet dem Vermieter geforderte Dokumente vorzulegen. Das gilt nur für den Personalausweis oder Pass. Die weiteren persönlichen Daten muss er nicht bekanntgeben. Allerdings werden dadurch seine Chancen für die Wohnung sinken, da sich Vermieter gerne absichern möchten. Für viele Vermieter ist die Selbstauskunft ein ganz wichtiges Auswahlkriterium. Sie schließen Mietinteressenten ohne weitere Gründe aus, wenn diese sich weigern eine Selbstauskunft abzugeben. Ist noch kein Mietvertrag vorhanden, muss der Vermieter keinem Rechenschaft ablegen und kann die Auswahl seiner Mieter ganz nach seinen persönlichen Kriterien treffen.

In der Mieterselbstauskunft sind Informationen über die Zahlungsfähigkeit des Mieters enthalten. Fragen, die die persönlichen Lebensumstände betreffen, muss der Mieter nicht beantworten. Einkommensverhältnisse, Familienstand, Haustiere oder eine Einkommenspfändung sind Fragen, die der Vermieter stellen darf. Fragen zum alten Vermieterverhältnis, der Familienplanung, Hobbies, Vorstrafen oder Krankheiten darf er nicht stellen. Macht ein Mieter bei unzulässigen Fragen unrichtige Angaben, kann ihm nichts passieren, da es keine Aufklärungspflicht gibt. Die Mieterselbstauskunft muss immer vor Vertragsunterzeichnung vorliegen.

Makler verlangen üblicherweise bei der Erstbesichtigung keine Mieterselbstauskunft. Kommt es zum Vertragsabschluss, dann wird auch der Makler vor Unterzeichnung die Auskunft einfordern. Natürlich kann der Mietinteressent zum Besichtigungstermin ungefragt seine Auskunft mitnehmen. Es ist nicht üblich, aber auf diese Weise lassen sich ein paar Punkte sammeln.

Es gibt im Internet Vorlagen für die Mieterselbstauskunft. Das Formular ist standardisiert. Der Mieter hat damit die Sicherheit, dass der Vermieter nur erlaubte, ordnungsgemäße Fragen stellen kann. Füllt der Mieter das Formular ordentlich aus, kann er einen guten Eindruck erwecken. Da die Formulare allerdings keine amtlichen Dokumente sind, hat es keine juristischen Folgen für den Mieter wenn er unrichtige Angaben gemacht hat. Selbst wenn er mit seiner Unterschrift die Richtigkeit bestätigt. Es gibt aber eine Ausnahme. Hat der Mieter noch offene Mietschulden und verschweigt diese, kann ihm vom Vermieter fristlos gekündigt werden und zudem kann letzterer eine Klage wegen arglistiger Täuschung anstreben.

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