Pendlerrechner Österreich – Pendlerpauschale online berechnen

Pendlerrechner Österreich

Jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer in Österreich, dessen Arbeitsweg vom Wohnort bis zur Arbeitsstätte bestimmte Kriterien erfüllt, steht eine Pendlerpauschale zu. Die Pendlerstufe wird anhand der auf dem Arbeitsweg zurückgelegten Entfernung bemessen. Abhängig von diesen Faktoren erhalten Arbetnehmerinnen/Arbeitnehmer im Rahmen der Pendlerpauschale in Österreich monatliche und jährliche Beträge als Steuerausgleich.

Seit dem 12. Februar 2014 stellt das Bundesministerium für Finanzen in Österreich unter der Webadresse https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/ einen Pendlerrechner zur Verfügung. Das bisherige Formular L34 verliert aufgrund der geänderten rechtlichen Bestimmungen seine Gültigkeit. Der Pendlerrechner ermöglicht Arbeitnehmern in Österreich die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu berechnen. Zudem bietet er mit wenigen Klicks die Beurteilung, ob die Nutzung eines Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) für den Arbeitnehmer zumutbar oder unzumutbar ist. Dies hängt zum einen von der Verfügbarkeit von Verbindungen, der Fahrtdauer sowie auch den Zeiten des Arbeitsweges ab. Der Pendlerrechner muss sowohl im Rahmen der Lohnverrechnung sowie im Zuge der Veranlagung durch die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer oder die Finanzverwaltung verwendet werden.

Seit dem 25. Juni 2014 steht der Pendlerrechner 2.0, eine neue und in vielen Punkten verbesserte Version des Pendlerrechners zur Verfügung. Verbessert wurde unter anderem die Einbindung von Park&Ride-Parkplätzen. Zudem wurde die Berechnung auf die schnellste statt der kürzesten Strecke umgestellt, wenn eine öffentliche Verbindung unzumutbar ist. Auch die generelle Reisezeit bei der Fahrt mit dem Pkw wurde höher angesetzt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass berufstätige Pendlerinnen/Pendler in der Regel zur Hauptverkehrszeit unterwegs sind, während der der Verkehrsfluss gerade in den Städten deutlich erschwert ist.

Pendlerpauschale online berechnen

Anbieter Pendlerrechner – Bundesministerium für Finanzen

So funktioniert der Pendlerrechner

Um die Höhe Ihrer Pendlerpauschale zu berechnen, rufen Sie den Pendlerrechner über die Webseite https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/ auf. Dort geben Sie die Adresse Ihres Wohnortes sowie die Adresse der Arbeitsstätte an. Anschließend geben Sie noch einen Beispieldatum für einen normalen Arbeitstag sowie Ihren Arbeitsbeginn und das Arbeitsende an. Nachdem Sie zudem die Fragen nach der Anzahl der Fahrten pro Monat, ein gegebenenfalls vorhandenes Vorliegen von Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels wegen einer Behinderung und ob Ihr Arbeitgeber ein arbeitgebereigenes KFZ für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung stellt, beantwortet haben, erhalten Sie nach einem Klick auf den „Berechnen“-Button das Ergebnis des Pendlerrechners. Dieser teilt Ihnen dann mit, ob Sie einen Anspruch auf eine Pendlerpauschale haben und – wenn ja – wie hoch diese ausfällt.

Die Höhe der Pendlerpauschale

Basierend auf den Ergebnissen des Pendlerrechners wird ermittelt, ob der Betroffenen bzw. dem Betroffenen für die Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Jänner 2014 eine Pendlerpauschale sowie der Pendlereuro zusteht und wie hoch diese ausfallen.

Grundsätzlich sind die Kosten für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte, also dem Arbeitsweg, durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Dieser steht allen aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zu. Zusätzlich stehen Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales unter bestimmten Voraussetzungen zu. Hierbei wird zwischen der kleinen und der großen Pendlerpauschale unterschieden. Wenn der Arbeitsweg mindestens 20 km lang ist, besteht ein Anspruch auf die kleine Pendlerpauschale. Wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mindestens hinlänglich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder allgemein nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg eine Länge von mindestens 2 km aufweist, hat der Arbeitnehmern Anspruch auf die große Pendlerpauschale.

Die unten eingebundenen Tabellen ermöglicht Ihnen einen Überblick über die Höhe der Pendlerpauschale.

Kleine Pendlerpauschale

Entfernung Betrag pro Monat Jahresbetrag
mind. 20 km  bis 40 km 58,00 Euro 696,00 Euro
mehr als 40 km bis 60 km 113,00 Euro 1.356,00 Euro
mehr als 60 km 168,00 Euro 2.016,00 Euro

Große Pendlerpauschale

Entfernung Betrag pro Monat Jahresbetrag
mind. 2 km bis 20 km 31,00 Euro 372,00 Euro
mehr als 20 km bis 40 km 123,00 Euro 1.476,00 Euro
mehr als 40 km bis 60 km 214,00 Euro 2.568,00 Euro
mehr als 60 km 306,00 Euro 3.672,00 Euro
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