Kostenlose Rechtsberatung – Erste Anwaltliche Auskunft

Grundsätzlich kann man nicht davon ausgehen, dass juristisch umfangreiche Beratung gänzlich kostenlos ist. Dazu sind die Sachverhalte oft zu komplex um pauschale Antworten geben zu können. Dennoch gibt es erste kostenlose Anlaufstellen in Österreich, die Sie dabei unterstützen können eine juristische Fachmeinung bzw. erste anwaltliche Auskünfte zu einem spezifischen Sachverhalten einzuholen und dies gänzlich kostenlos.

Holen Sie frühzeitig eine oder mehrere juristische Fachmeinung(en) ein

Häufig lässt sich der Mensch durch sein individuelles Rechtsempfinden in juristisch gefährliche Gefilde verleitet, weil einem der gesunde Menschenverstand vielleicht sagt – „da hab ich 100%if Recht“. Gefühlt Recht haben und vor Gericht auch Recht bekommen sind in der Juristerei jedoch zwei unterschiedliche Dinge. Aus diesem Grund sollten Sie so früh wie nur irgendwie möglich eine oder mehrere juristische Meinungen zu Ihrem spezifischen Sachverhalten einholen. Dabei gibt es unterschiedliche Anlaufstellen, die in Österreich zumindest eine kostenlose Erstauskunft anbieten.

Kostenlose Erstberatung beim Anwalt

Die Österreichische Rechtsanwaltskammer stellt im zur der sogenannten „ersten anwaltlichen Auskunft“ einen kostenlosen Service zur Verfügung, wo Sie ein kostenloses Orientierungsgespräch erhalten und Ihnen konkrete Hilfestellungen und auch weitere mögliche Vorgehensweisen zu Ihrem Konkreten Fall erklärt werden. Details auch auf der Webseite der Österreichischen Rechtsanwaltskammer. (https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/servicecorner/erste-anwaltliche-auskunft/) Der Umfang und auch die teilnehmenden Anwälte tun dies freiwillig und sind keineswegs dazu verpflichtet.

Wo gibt eine kostenlose anwaltliche Erstberatung?

Wir haben direkt hier auf Infoup.at die Möglichkeit geschaffen, dass Sie Ihre Frage direkt an einen Anwalt stellen können. Unser Partneranwalt Herr Mag. Johannes Koman LLB.oec. betreibt eine eigene Kanzlei in Salzburg und deckt folgende Spezialgebiete ab:

  • Arbeits- & Sozialrecht
  • Ehe- & Famiienrecht
  • Erbrecht, Übergabeverträge und Schenkungsrecht
  • Immobilien- & Vertragsrecht
  • Unternehmens- & Gesellschaftsrecht

Rechtsanwaltskammer Burgenland

Eine Liste aller aktuell teilnehmenden Rechtsanwälte, die diesen kostenlosen Service anbieten erhalten Sie direkt von der Rechtsanwaltskammer Burgenland under 02682 / 704 530 oder hier zum Download.

Kostenlose Rechtsberatung Kärnten – Rechtsanwaltskammer für Kärnten

9020 Klagenfurt
Magistrat / Rathaus
jeden Freitag
von 14.00 bis 16.00 Uhr
9500 Villach
Rathaus, Eingang 4, 4. Stock,
jeden Freitag,
14.00 bis 16.00 Uhr
9560 Feldkirchen
Stadtgemeinde, Lesesaal
jeden 1. und 3. Freitag im Monat
von 15.00 bis 16.30 Uhr
9100 Völkermarkt
Stadtgemeinde
jeden 1. Mittwoch im Monat
von 11.00 bis 13.00 Uhr
9300 St. Veit/Glan
Stadtgemeinde
jeden 1. und 3. Freitag im Monat
von 14.00 bis 15.30 Uhr
9800 Spittal/Drau
Bezirksgericht
jeden 1. und 3. Freitag im Monat
von 13.00 bis 15.00 Uhr

 Kostenlose Erstberatung durch die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich

Auf der Webseite der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich finden Sie eine Suchfunktion für die zeitlich als auch örtlich nächsten Anlaufstellen für eine erste kostenlose Rechtsauskunft in Niederösterreich.

Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer

Unentgeltliche Beratungsstelle der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer – nur gegen persönliche Vorsprache

4020 Linz
Gruberstraße 21
jeden Donnerstag von 13.00 bis 17.00 Uhr
Anmeldung Mittwoch ab 9 Uhr telefonisch unter 0732/ 771730
4020 Linz
Volkshochschule, Coulinstraße 18
Termin laut VHS-Programm
4053 Ansfelden
Stadtgemeinde, Sitzungssaal
jeden 2. Dienstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
4470 Enns
Stadtamt, Stadtplatz 11, Sitzungszimmer/1.Stock
jeden 2. Samstag im Monat (außer Juli & August)
von 9.00 bis 11.00 Uhr
4560 Kirchdorf/Krems
Gemeindeamt
jeden 1. Freitag im Monat
von 13.30 bis 15.30 Uhr
4614 Marchtrenk
Gemeindeamt
jeden 1. Samstag im Monat
von 10.00 bis 12.00 Uhr
4501 Neuhofen an der Krems
Marktgemeindeamt,
Termine sind nur mehr nach Terminvereinbarung
über das Gemeindeamt möglich Tel.: 07227-4255-28
4061 Pasching
Leondingerstraße 10, Rathaus, EG, Beratungszimmer
jeweils am 2. Mittwoch eines jeden Monats
(mit Ausnahme August) von 17:30 bis 19:00 Uhr
4643 Pettenbach
Marktgemeindeamt, EG,
jeweils am letzten Freitag im Monat
von 16.00 bis 17.00 Uhr
4910 Ried/I.
Stadtamt, Wohnungsabteilung, Roßmarkt 16, Zimmer 8
jeden 1. Dienstag im Monat
von 14.00 bis 16.00 Uhr
4880 St. Georgen im Attergau
Gemeindeamt,
jeden 1. und 3. Freitag im Monat
von 08.30 bis 10.00 Uhr
4690 Schwanenstadt
Stadtamt,
jeden 1. Freitag im Monat
von 14.00 bis 16.00 Uhr
4400 Steyr
Rathaus, Stadtplatz 27
jeden letzten Donnerstag im Monat
von 14.00 bis 17.00 Uhr
4600 Wels
Rathaus, Traungasse 6
jeden 2. Samstag
von 10.00 bis 12.00 Uhr
4048 Puchenau
Gemeindeamt, EG/Sitzungszimmer
jeden 1. Dienstag im Monat
von 17.15 Uhr bis 19.00 Uhr
4794 Kopfing
Gemeindeamt
jeden letzten Dienstag im Monat
von 16.00 – 17. 30 Uhr

 Salzburger Rechtsanwaltskammer

Unentgeltliche Beratungsstelle der Salzburger Rechtsanwaltskammer nach Voranmeldung –  Montags um 08.00 Uhr telefonisch unter 0662/64 00 42

5020 Salzburg
Imbergstraße 31c
jeden Dienstag
von 14.00 bis 17.00 Uhr

Salzburg – Land
In den Bezirken Pinzgau, Pongau und Lungau auf Anfrage in allen Rechtsanwaltskanzleien.

Rechtsanwaltskanzleien im Bundesland Salzburg

Rechtsanwalt Mag. Johannes Koman LLB.oec.

5020 Salzburg
Imbergstraße 19
office@anwalt-koman.at
https://www.anwalt-koman.at
Tel.: +43 (0) 662 250 260

Steiermärkische Rechtsanwaltskammer

Unentgeltliche Beratungsstelle der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer

jeden Freitag von 14.00 bis 17.00 Uhr (Liezen und Irdning jeden Dienstag) in den Kanzleien der jeweils diensthabenden Rechtsanwälte. Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel.: 0316/83 02 90 und im Internet: www.rakstmk.at sowie bei allen Bezirksgerichten und Bezirkshauptmannschaften.

Tiroler Rechtsanwaltskammer

6020 Innsbruck
Meraner Straße 3/III
Jeden Dienstag, Nummernvergabe ab 13.30 Uhr
Beratungen: 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Vorarlberger Rechtsanwaltskammer

Die stets aktuelle Liste an Rechtsanwälten, die in Vorarlberg eine kostenlose Erstberatung anbieten finden sie hier. Dabei handelt es sich in der Regel um 15-20 minütiges kostenloses Beratungsgespräch.

Rechtsanwaltskammer Wien

1010 Wien, Ertlgasse 2 / Ecke Rotenturmstraße 13
Die Nummernausgabe für Ratsuchende erfolgt ab 08.00 Uhr im ersten Stock.
Mo bis Do 17.00 bis ca. 19.00 Uhr
(24.12. – 06.01. geschlossen)
Mag. Bezirksamt für den 2. Bezirk
1020 Wien, Karmelitergasse 9
am 2. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 3. Bezirk
1030 Wien, Karl-Borromäus-Platz 3
am 1. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 4. Bezirk
1040 Wien, Favoritenstraße 18
am 2. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 5. Bezirk
1050 Wien, Eingang Schönbrunner Straße 54 (Rechte Wienzeile 105)
am 1. Donnerstag im Monat
von 14.00 bis 15.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 6. Bezirk
1060 Wien, Amerlingstraße 11
am 2. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 7. Bezirk
1070 Wien, Hermanngasse 24-26
am 1. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Hilfswerk, 1070 Wien, Schottenfeldgasse 29
jeden Freitag im Monat
von 16:00 bis 18:00 Uhr
(telefonische Voranmeldung unter der Tel Nr. 01/512 36 61 erforderlich)
Mag. Bezirksamt für den 8. Bezirk
1080 Wien, Schlesingerplatz 4
am 2. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 9. Bezirk
1090 Wien, Währingerstraße 43
am 1. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 10. Bezirk
1100 Wien, Keplerplatz 5
am 2. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 11. Bezirk
1110 Wien, Enkplatz 2
am 1. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 12. Bezirk
1120 Wien, Schönbrunner Straße 259
(Juli, August – Sommerpause)
am 2. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Volkshochschule Hietzing
1130 Wien, Hofwiesengasse 48
(Juli, August – Sommerpause)
jeden Mittwoch
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 13. + 14. Bezirk
1130 Wien, Hietzinger Kai 1-3
am 2. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 15. Bezirk
1150 Wien, Gasgasse 8-10
am 1. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 16. Bezirk
1160 Wien, Richard-Wagner-Platz 19
am 2. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 17. Bezirk
1170 Wien, Elterleinplatz 14
am 1. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 18. Bezirk
1180 Wien, Martinstraße 100
am 2. und 4. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.15 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 19. Bezirk
1190 Wien, Gatterburggasse 14
am 1. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 20. Bezirk
1200 Wien, Brigittaplatz 10
am 2. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 21. Bezirk
1210 Wien, Am Spitz 1
jeden Donnerstag
von 15.30 bis 17.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 22. Bezirk
1229 Wien, Schrödingerplatz 1
am 2. Donnerstag im Monat
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Mag. Bezirksamt für den 23. Bezirk
1235 Wien-Liesing, Perchtoldsdorfer Straße 2
jeden Donnerstag
von 15.00 bis 17.30 Uhr

Quelle: rakwien.at

Tipp: Wählen Sie den Rechtsanwalt nach seinem Spezialgebiet aus!

Welcher Anwalt ist der Richtige? Diese Frage stellen sich viele, die mit einer rechtlichen Streitigkeit in Berührung kommen. Die Antwort ist relativ einfach und zugleich selbsterklärend – dennoch gibt es viele Menschen, die bei der Wahl des eigenen Anwalts diese Grundregel nicht beachten bzw. persönliche Empfehlung oder Sympathien für wichtiger erachten. Es gibt nur eine Grundregel und die lautet – wählen Sie einen Rechtsanwalt, der seine absolute Expertise in genau jenem thematischen Umfeld besitzt, um die es in Ihrem Fall geht. Auch wenn jeder Anwalt im Zuge seiner Ausbildung alle Themengebiete erlernt hat und grundsätzliche Empfehlungen geben kann bzw. diese nachlesen kann, gibt es in jedem Themengebiet auch echte Experten, die sich ausschließlich einem Thema verschrieben haben. Es macht einen sehr großen Unterschied in der rechtlichen Beratung und Betreuung aber auch in der gerichtlichen Vertretung, ob Ihr Anwalt wirklich firm ist auf den jeweiligen Themengebiet und auch die aktuellen Rechtsprechungen im jeweiligen Umfeld im Schlaf kennt.

Arbeiterkammer (AK)- Kostenlose Rechtsberatung

In rechtlichen Fragen rund um Beruf, Bildung, Arbeit und Recht hat bietet auch die Arbeiterkammer selber umfangreiche Informationsmöglichkeiten und teilweise sogar eine kostenlose Rechtsberatung. Die Arbeiterkammer Oberösterreich ist dabei sehr vorbildlich und bietet für eine schnelle Kurzanalyse sogar ein Online Formular an. Rund um das Thema Arbeitsrecht wurde zudem ein sehr umfangreiches Informationsportal der AKOÖ geschaffen.

Für alle anderen Themen steht Ihnen unser Infoup-Rechtsanwalt Herr Mag. Johannes Koman LLB.oec. jederzeit gerne zur Verfügung.

Weitere Informationsquellen zum Thema kostenlose Rechtsberatung

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/101/Seite.1010120.html
https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/servicecorner/erste-anwaltliche-auskunft/

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8 comments

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    In 2015 habe ich für eine Firma aus Österreich Übersetzungen gemacht.
    Im Juli 2015 habe ich dieser Firma die Rechnung gemacht. Bis jetzt bin nicht bezahlt.
    Der Vorstand dieser Firma sagt, dass ihm seine Kunden schuldig seien.
    Sobald er von Ihnen Geld bekomme, werde er mir bezahlen. Ich wollte Ihnen um Rat bieten,
    wie ich das Geld von dieser Firma bekomme. Es handelt sich um ca. 1800 Euro.

    mfg
    Donev

    • InfoUp-Redaktion

      Vielen Dank für deine Frage. Wir dürfen grundsätzliche keine Rechtsberatung durchführen, dennoch kann ich Ihnen vielleicht den ein oder anderen Hinweis geben.
      Gibts es einen rechtsgültigen Vertrag bzw. Auftrag was die Übersetzungsleistung angeht? Wenn ja, würde ich an Ihrer Stelle eine „letzte Mahnung“ aufsetzen und diese per Einschreiben an den Auftraggeber übermitteln, mit einer Zahlungsfrist von beispielsweise 7 Tagen. Wenn der Schuldner die Frist verstreichen lässt, müsste man das sogenannte gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Das können entweder selbst direkt beim zuständigen Gericht oder durch einen Anwalt erledigen lassen. Meine Empfehlung: Sprechen Sie spätestens ab diesem Schritt mit einem Anwalt, denn hier können im schlimmsten Fall, wenn beispielsweise der Schuldner insolvent wäre, auch noch zusätzliche Kosten für Sie entstehen.

      Weitere Informationen rund um das Thema Mahnlauf bzw. gerichtliches Mahnverfahren finden Sie auf auf der Website der Arbeiterkammer oder unter forderungseintreibung.at.

  2. Ich möchte gerne wissen wie es sich bei einer einvernehmlichen Scheidung verhält.
    Braucht man dafür einen Anwalt?
    Und wie sieht es aus wenn man ein gemeinsames Haus hat auf dem aber noch hohe Schulden sind?
    Mit freundlichen Grüßen
    P. S.

    • Liebe Petra,
      vielen Dank für deine Anfrage. Grundsätzlich kann ich dir nur empfehlen hier wirklich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es häufig auch so, dass sich beide Ehepartner den selben Anwalt nehmen ggf. auch einen Anwalt mit Erfahrung im Bereich Mediation. Diese Variante spart unnötige Kosten und stellt zudem dennoch sicher, dass die Ehe und damit alle verbundenen Rechte und Pflichten auch entsprechend geklärt werden. Wenn Sie sich wirklich in allen Punkten einig sind, sollte auch der finanzielle Aufwand für eine entsprechende Betreuung durch einen Scheidungsanwalt nicht sonderlich hoch sein.

      Die Frage nach dem „gemeinsamen Haus mit Schulden“ ist ad hoc so nicht zu beantworten, da dies natürlich davon abhängt wem das Haus gehört, wer den Kreditvertrag abgeschlossen hat, etc. Dies ist jedoch eine Frage, die ein professioneller Rechtsanwalt im Zuge der Erstberatung sicherlich grundsätzlich beantworten wird können.

  3. S.g. Damen und Herrn,
    meine Frau und ich werden uns einvernehmlich scheiden lassen.
    Sie hat 2 volljährige Kinder und eine minderjährige Tochter.
    Ist die „gesetzliche Elternberatung“ hier notwendig ?
    Und wenn ja, nur für die Mutter ?
    Und muß das vor der Antragstellung ein ?

    mfg,
    Horst

    • Grundsätzlich sind die Eltern von minderjährigen Kindern bei einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Durchführung der Scheidung dem Gericht zu bescheinigen, dass sie über die Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten wurden.

      Hier ein Link, um die geeignete Beratungsstelle zu finden.

      Die Regelung bezieht sich allerdings nur auf gemeinsame, minderjährige Kinder. Wenn, wie offenbar in diesem Fall, das minderjährige Kind nur von einem Elternteil stammt, ist eine Elternberatung (weder für sie noch für ihn) notwendig.

      Mag. Johannes Koman LLB.oec.

      http://www.anwalt-koman.at

  4. Michaela krall

    Auf meinem Grundstück besteht ein Wegerecht (fahren und gehen) für ein Reihenhaus und ein weiteres Einfamilienhaus.
    Meine garageneinfahrt ist unübersichtlich. Außerdem fährt mein kleiner Sohn mit dem Bobby Car auf dieser Fläche.
    Problem:
    Die Servitutsnehmer des Einfamilienhauses fahren mit hoher Geschwindigkeit über mein Grundstück. Trotz mehrfacher Aufforderung halten sich die Eigentümer nicht an eine gemäßigte Geschwindigkeit (obwohl diese selber kleine Kinder haben)
    Außerdem fahren diverse Besucher der Besitzer des EFH zu und wieder weg…an manchen Tagen bis zu gezählten 20 malen, ebenso viel zu schnell.

    welche Handhabe hat man als Eigentümer und Anrainer ?
    Kann ich Schwellen zur Geschwindigkeitsbegrenzung einbauen?
    Kann man das Recht des Fahrens nur auf die Anrainer/Eigentümer einschränken, sodass Besucher nicht oder nicht in diesem Ausmaß zufahren dürfen!?

    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    • Nach ständiger Rechtsprechung sind Dienstbarkeiten äußerst schonend auszuüben. Eine überhöhte Geschwindigkeit kann durchaus eine unzulässige Ausweitung der Dienstbarkeit darstellen.

      Gleichzeitig sind Einschränkungen der Dienstbarkeit durch den Eigentümer heikel und bei jedem Einzelfall individuell zu prüfen. Vor einer Umsetzung der (an sich guten) Ideen der Schwellen zur Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. der Einschränkung auf Anrainer/Eigentümer würde ich daher eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt empfehlen, um nicht im schlimmsten Falle eine Unterlassungsklage der Dienstbarkeitsberechtigten zu riskieren.

      Ich stehe Ihnen gerne für eine unverbindliche, erste Einschätzung ihres Anliegens nach Bekanntgabe der für mich notwendigen zusätzlichen Informationen zur Verfügung.

      Mag. Johannes Koman LLB.oec.

      http://www.anwalt-koman.at