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Aktualisiert am 07/10/2011
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Jobsuche im Ausland & Rechtliches

» Jobsuche im Ausland
» Rechtliches

 

Jobsuche im Ausland

Auch hier gibt es mehrere Wege, zu einem Job zu kommen:

  1. Stellenausschreibungen in Online-Jobbörsen, internationalen Zeitungen oder Fachzeitschriften
  2. Initiativbewerbungen bei passenden Unternehmen im Wunschland
  3. Direkt vor Ort: durch persönliche Kontakte, Jobinserate in lokalen Zeitungen

TIPPS:

• Du kannst auch selbst eine Stellenanzeige online oder bei der ausländischen Fachpresse veröffentlichen.

• Wenn du vorher in deinem Zielland schon Urlaub machst – einfach bei einem Betrieb deines Interesses vorbeischauen und nach freien Stellen fragen.

• Hole dir Tipps von Menschen, die schon einmal in deinem Zielland gejobbt haben.

• Auf internationalen Messen und Ausstellungen kannst du persönlichen Kontakt zu Firmen aufnehmen.

• Bewirb dich bei Firmen mit Zweigstellen in deinem gewünschten Zielland.

 

Rechtliches

Die rechtlichen Bedingungen fürs Jobben in einem Land außerhalb der EU hängen oft von bilateralen Verträgen ab. Deshalb achte darauf, ob Angebote bzw. Beschreibungen (auch) für ÖsterreicherInnen gedacht sind. Für Deutsche oder SchweizerInnen gelten rechtlich oft andere Bestimmungen.

In fast jedem Staat gelten außerdem andere Bestimmungen. Genaue Auskunft kann dir nur die jeweilige Botschaft deines Ziellandes in Österreich geben.


Visum

In vielen Ländern kannst du mit einem TouristInnenvisum 90 Tage bleiben. Allerdings berechtigt dich ein TouristInnenvisum meistens nicht, im Land zu arbeiten. Wenn du also länger als drei Monate bleiben möchtest und/oder legal im Land arbeiten möchtest, musst du um ein entsprechendes Visum ansuchen.

Das Bewilligungsverfahren kann unter Umständen mehrere Monate dauern. Auch hier gibt es Unterschiede: Für manche Länder muss man um das Visum von Österreich aus ansuchen, in anderen kannst du vor Ort bei der Einwanderungsbehörde die nötigen Formulare für ein längeres Visum zur Arbeitsausübung ausfüllen.


Arbeitsgenehmigung

Sie ist Grundvoraussetzung für eine Arbeitsstelle im Ausland! Außerhalb der EU muss die Arbeitsgenehmigung von dem/der jeweiligen ArbeitgeberIn eingeholt werden. Auch hier gibt es von Land zu Land unterschiedliche Voraussetzungen.


Informiere dich rechtzeitig bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat!
Die nötigen Kontakte findest du hier:
www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/auslaendische-vertretungen-in-oesterreich.html

 

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