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Aktualisiert am 25/05/2011
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Arbeitsvertrag & Dienstzettel

Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung von ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn.

Er ist an keine Form gebunden. Um bei Streitigkeiten abgesichert zu sein, solltest du allerdings einen schriftlichen Vertrag abschließen.

Der/Die ArbeitgeberIn ist nicht verpflichtet einen Arbeitsvertrag auszustellen. Wenn deine Beschäftigung länger als einen Monat dauert, muss er/sie dir aber einen Dienstzettel aushändigen.

 

Dienstzettel

Der Dienstzettel beschreibt die wichtigsten Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.

Er muss Folgendes beinhalten:

  • Persönliche Daten ArbeitgeberIn/ArbeitnehmerIn
  • Beginn und Ende des Dienstverhältnisses
  • Befristung des Dienstverhältnisses
  • Kündigungsfrist
  • Kollektivvertrag mit Einstufung in das Gehaltsschema
  • Dienstort
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Gehalt und Urlaubsanspruch
  • Betriebliche Vorsorgekasse
  • Arbeitszeiten

 

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