Gesetzliche Feiertage in Österreich 2017

Feiertage 2017 in Österreich

Feiertage sind in Österreich gesetzlich geregelt. Anbei eine Übersicht aller gesetzlichen Feiertage in Österreich 2017.

Neujahr  Sonntag  01.01.2017
Heilige Drei Könige  Freitag  06.01.2017
Ostersonntag  Sonntag  16.04.2017
Ostermontag  Montag  17.04.2017
Staatsfeiertag  Montag  01.05.2017
Christi Himmelfahrt  Donnerstag  25.05.2017
Pfingstsonntag  Sonntag  04.06.2017
Pfingstmontag  Montag  05.06.2017
Fronleichnam  Donnerstag  15.06.2017
Maria Himmelfahrt  Dienstag  15.08.2017
Nationalfeiertag Österreich  Donnerstag  26.10.2017
Allerheiligen  Mittwoch  01.11.2017
Maria Empfängnis  Freitag  08.12.2017
Christtag  Montag  25.12.2017
Stefanitag  Dienstag  26.12.2017

Anmerkungen zu den Feiertagen 2017 in Österreich

Die Bewohner Österreichs können sich 2017 über mindestens 15 gesetzliche Feiertage freuen. Denn es gibt 15 bundesweit geltende Feiertage 2017. Angehörige der evangelischen Kirchen, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche kommen darüber hinaus in den Genuss eines zusätzlichen Feiertages. Für sie ist auch der Karfreitag ein freier Tag. Der Freitag vor Ostern fällt 2017 auf den 14. April. Zusätzlich gibt es noch verschiedene regionale Feiertage.

Wie jedes Jahr fallen der Ostersonntag (16.04.2017) und der Pfingstsonntag (04.06.2017), die Namen verraten es bereits, auf einen Sonntag. Ansonsten liegen die Feiertage 2017 sehr günstig. Denn lediglich ein weiterer Feiertag fällt auf einen Sonntag. Dieser Feiertag ist Neujahr und somit der erste Tag im Jahr. Alle restlichen Feiertage verteilen sich auf die Wochentage. Keiner der Feiertage ist ein Samstag. Das bedeutet für die Arbeitstage 2017, dass mindestens zwölf von Ihnen durch Feiertage frei sind.

Christi Himmelfahrt (25.05.2017), Fronleichnam (15.06.2017) und der Nationalfeiertag Österreich (26.10.2017) sind 2017 jeweils ein Donnerstag und Maria Himmelfahrt (15.08.2017) ein Diensttag. Daraus ergeben sich vier Fenstertage 2017 mit der Möglichkeit auf ein verlängertes Wochenende.

Heiliger Abend (24.12.2017) und Silvester (31.12.2017) sind zwar keine gesetzlichen Feiertage, aber je nach angewandtem Kollektivvertrag entweder arbeitsfrei oder nur ein halber Arbeitstag. In 2017 ist das eher irrelevant, da beide Tage auf einen Sonntag fallen.

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